Gesetzliche Anrechnung der Elternkarenz als Vordienstzeit
Anrechnungen von Elternkarenzen finden in Bezug auf Kündigungsfrist, Kranken-Entgeltanspruch oder Jubiläumsgeld statt; in einigen Kollektivverträgen werden Elternkarenzen teilweise auch als Vordienstzeit bzw. bei Lohneinstufungen berücksichtigt. Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass tatsächlich in Anspruch genommene Elternkarenz als Vordienstzeit bzw. bei Lohneinstufungen – unabhängig von der vorangegangenen Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. einem allfälligen Dienstgeberwechsel – angerechnet wird.
Informationsoffensive zur Elternteilzeit starten
Mit dem 2004 eingeführten Recht auf Elternteilzeit haben Eltern in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmer/innen einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung (mit Rückkehrrecht zur Vollzeit) längstens bis zum siebenten Geburtstag oder einem späteren Schuleintritt des Kindes. Um diese Vereinbarkeitsmaßnahme zu forcieren und stärker publik zu machen, fordern wir finanzielle Anreize für Unternehmen und eine Informationsoffensive zur Elternteilzeit.
Führen in Teilzeit
Geteilte Führung in Teilzeit bringt doppelten Nutzen: Sie ermöglicht Familie und Karriere und rechnet sich für Unternehmen. Um diese Vereinbarkeitsmaßnahme zu forcieren, fordern wir eine Informationsoffensive sowie politische und finanzielle Anreizsysteme für Unternehmen, dieses Modell einzuführen.
Familienfreundliche Arbeitsplätze
Vereinbarkeitsmaßnahmen in das Corporate Governance einbeziehen
Der österreichische Corporate Governance Kodex definiert die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung. Das unternehmensspezifische Corporate Governance - System besteht aus einer Gesamtheit relevanter Vorgaben wie Gesetze, Richtlinien, Kodizes, Absichtserklärungen oder Unternehmensleitbildern. In diesen Ordnungsrahmen müssen Vereinbarkeitsmaßnahmen von Familie und Beruf einbezogen werden.