Steuerliche Maßnahmen
Dabei soll den Steuerzahlern, die mit ihrem Einkommen für andere sorgen müssen, dieses Einkommen nicht besteuert werden, bevor noch die Unterhaltszahlungen an die Kinder geleistet wurden. Es werden auch hier Steuerzahler MIT Unterhaltspflichten mit Steuerzahlern ohne Unterhaltspflichten verglichen. Wer Unterhaltspflichten hat, also auch finanziell für die nächste Generation einsteht, dessen Einkommen muss entlastet werden.
Dies geschieht in Österreich derzeit in sehr geringem Ausmaß mit dem Kinderfreibetrag der pro Kind und Elternteil € 132 beträgt, bei einer durchschnittlichen Ertragssteuer bleiben rd. 50 pro Jahr an Entlastung.
Darüber hinaus gibt es weitere steuerliche Maßnahmen, für die besondere Voraussetzungen vorliegen müssen zB Alleinverdienerabsetzbetrag. Dieser unterstützt die Wahlfreiheit von Familien, wenn ein Elternteil bei dem Kind oder den Kindern bleibt und nicht berufstätig ist wird dieser Betrag auf Antrag bezahlt.
Broschüre & Familienrechner
Um Familien das Leben leichter zu machen, hat das Finanzministerium den kostenlosen Ratgeber „Familie & Steuern“ verfasst. Darin werden bestehende steuerliche Begünstigungen zusammengefasst und für alle Familienkonstellationen aufbereitet. Praktische Fallbeispiele runden das umfassende Angebot ab und dienen den Familien als Orientierung. Darüber hinaus wurde der neue Online-Familienrechner entwickelt, der vorab einen Überblick bietet, wie viel Geld jeder einzelne im Rahmen der Arbeitnehmer/innenveranlagung erwarten kann und wie hoch die persönliche Steuerersparnis voraussichtlich ist. Der Familienrechner im Internet ist anonym, individuell und kostenlos.