Die begleitete Übergabe der Kinder zwischen den Eltern kann in den Räumlichkeiten des Kinderkarussells durchgeführt werden. Die Übergabe kann auch, nach Absprache mit den Eltern und dem Besuchsbegleiter oder der Besuchsbegleiterin, an einem Ort außerhalb der Räumlichkeiten des Kinderkarussells stattfinden.
Erstgespräch mit den Eltern
Zu Beginn werden mit jedem Elternteil einzeln Erstgespräche durchgeführt. Somit bekommt jeder Elternteil genügend Raum, um seine persönliche Situation in einem professionellen Rahmen differenziert zu erläutern und uns ein Bild seiner Beziehung zum eigenen Kind zu vermitteln.
Ziel ist dabei auch, dass die Eltern im Laufe des Prozesses (wieder) eine Gesprächsbasis miteinander finden. Die Erstgespräche haben zudem die detaillierte Problemklärung und eine klare Aufgabenbeschreibung zum Inhalt. Weiters werden Kostenbeiträge und der Modus des Kontaktes zu Behörden bzw. zum Gericht abgeklärt.
Wir bieten zwei Varianten:
a) Besuchsbegleitung
Wird ein begleiteter Besuchskontakt gewünscht oder vom Gericht vorgegeben, so kann dieser in den Räumlichkeiten des Kinderkarussells durchgeführt werden. Wichtig ist, dass sowohl die Eltern als auch den Besuchsbegleiter oder der Besuchsbegleiterin passende Termine vereinbaren können.
b) Übergabebegleitung
Die Übergabebegleitung erfolgt ebenfalls in Absprache zwischen Eltern und dem Besuchsbegleiter oder der Besuchsbegleiterin und wird in der Regel außerhalb der Räumlichkeiten des Kinderkarussells durchgeführt. Dabei ist die Anwesenheit des Besuchsbegleiters oder der Besuchsbegleiterin nur während der Übergabe notwendig.