Möglichkeiten zur Väterbeteiligung -
Finanzielles
Kinderbetreuungsgeld
Nach der Geburt eines Kindes besteht bis zu 35 Monaten Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Es stehen zwei Systeme zur Auswahl: das Kinderbetreuungsgeld-Konto als pauschale Leistung und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Bei der Pauschalvariante sind für den 2. Elternteil – meist dem Vater – auf jeden Fall sieben Monate, bei der einkommensabhängigen Variante auf jeden Fall zwei Monate reserviert.
Partnerschaftsbonus
Wenn beide Eltern annähernd gleich lang Kinderbetreuungsgeld beziehen, erhalten sie zusätzlich einen Partnerschaftsbonus von 1.000 Euro.
Familienzeitbonus (Papamonat)
Erwerbstätige Väter können in den ersten drei Monaten nach der Geburt zwischen 28 und 31 Tage Familienzeit (Papamonat) beantragen. Seit dem 1. August 2023 erhalten Väter einen Familienzeitbonus in Höhe von 47,82 € pro Tag (bis zu 1.482,42 € pro Monat). Für Geburten ab dem 1. Jänner 2023 wird der Familienzeitbonus bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld nicht mehr abgezogen. Der Antrag muss binnen 91 Tagen ab der Geburt bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Im Anschluss an die Familienzeit ist die unterbrochene Erwerbstätigkeit wieder aufzunehmen; es besteht kein Rechtsanspruch auf Familienzeit.
Ihre Rechte als Vater im Arbeitsrecht:
Väterkarenz
Karenz – befristete Freistellung von der Arbeit bis zum 2. Geburtstag des Kindes – kann auch vom Vater in Anspruch genommen werden; die Karenzdauer muss mindestens zwei Monate betragen; Meldefristen für den Arbeitgeber beachten! Anspruch auf Karenz gibt es gleichzeitig nur für einen Elternteil.
Karenzmonate aufheben
Beide Eltern haben die Möglichkeit, drei Monate ihrer Karenz bis zum 7. Geburtstag bzw. bis zum Schuleintritt des Kindes aufzuschieben.
Elternteilzeit
Bis zum 7. Geburtstag des Kindes gibt es, abhängig von der Betriebsgröße und der Dauer der Betriebszugehörigkeit einen gesetzlichen Anspruch auf Elternteilzeit. Väter können damit ihre Arbeitszeit vermindern bzw. die Arbeitszeiten ändern. Die Vereinbarung auf Elternteilzeit muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Elternteilzeit können Vater und Mutter nach Ende der Karenz auch gleichzeitig beanspruchen.
Familienhospizkarenz
Wenn ein Kind schwer krank ist, haben auch Väter die Möglichkeit, sich für längstens fünf Monate karenzieren zu lassen oder ihre Arbeitszeit zu ändern; eine Verlängerung um vier Monate ist möglich. Während der Familienhospizkarenz sind die Väter kranken- sowie pensionsversichert und beziehen Pflegekarenzgeld.
Pflegefreistellung
Wenn das Kind krank wird oder ins Krankenhaus muss, hat der Vater Anspruch auf zumindest eine Woche Pflegefreistellung; unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch Anspruch auf eine zweite Woche. (Dies auch, wenn das erkrankte Kind nicht im gemeinsamen Haushalt mit ihm lebt.)