Kinderbetreuungsgeld
Um die konkreten Mehrbelastungen durch Kinderbetreuung in den ersten Lebensjahren eines Kindes auszugleichen wurde 2002 das Kinderbetreuungsgeld geschaffen. Damit wird Eltern die Möglichkeit gegeben, die Betreuung der Kinder selber vorzunehmen oder Fremdbetreuung zu bezahlen. Die Eltern können über die Bezugsdauer und die Bezugshöhe bei Antragstellung entscheiden, ein Teil der Bezüge wird ausschließlich dann gewährt wenn auch der zweite Elternteil Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nimmt.
Das Familienministerium hat in der Broschüre "Kinderbetreuungsgeld" sämtliche Informationen kurz und übersichtlich zusammengefasst.