„Wer Sterbehilfe nicht will, muss für optimale Sterbebegleitung sorgen“, sagte Kardinal Franz König. Kleine Zeitung 26. Oktober 2021
Mit der Entscheidung des VfGH, die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei zu stellen, wurde ein Loch in einen Damm geschlagen. Nun liegt das vorläufige Ergebnis des schwierigen Ringens um das zu erlaubende Töten vor.
In Österreich ist "Sterbehilfe" in Form der Tötung auf Verlangen oder der Mitwirkung am Selbstmord ("assistierter Suizid") strafrechtlich verboten. Gegner der aktuellen Rechtslage klagen auf Aufhebung des Verbotes. Eine Entscheidung wird voraussichtlich im September gefällt werden. Der Familienverband informiert.
(Stand 24. August 2020)
In Österreich werden die Abtreibungszahlen auf über 35.000 im Jahr geschätzt:
Dieser Not möchte die großangelegte Lebenschutzkampagne #fairändern begegnen.
Hähne legen nun mal keine Eier und eignen sich nicht zur Mast. Daher werden sie meist unmittelbar nach der Geburt getötet. Derzeit formiert sich verstärkt eine Front gegen diese verachtenswerte Vorgehensweise. Zu Recht.
Der Katholische Familienverband setzt sich für den umfassenden Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum Tod ein und unterstützt die Bürgerinitiative "fakten helfen!" der aktion leben für eine anonyme Erhebung von Zahlen und Motiven zu Schwangerschaftsabbrüchen.
Dies fragte sich eine betroffene Mutter, und startet eine Unterstützungserklärung, die helfen soll, dass Sternenkinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht als Mensch offiziell anerkannt werden.