Am 10. September ist Welttag der Suizidprävention
Weltweit nehmen sich nach Schätzungen der WHO etwa 800.000 Menschen pro Jahr das Leben – einer alle 40 Sekunden. Die Zahl der Versuche liegt über 20 Mal höher.
Nicht nur die Gründe für eine Selbsttötung, sondern auch ihre Auswirkungen auf die Menschen im Umfeld sind dramatisch, oft traumatisierend.
Bisher galt es, alle Kräfte zu mobilisieren, um Menschen vor einem solch endgültigen Schritt zu bewahren. Es gilt über Lebenskrisen hinwegzuhelfen und konkrete Hilfe anzubieten, die das wieder als das erkennbar machen, was es ist: lebenswert! Daran erinnert der am 10. September stattfindende Welttag der Suizidprävention.
Der Katholische Familienverband Kärnten macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der Verfassungsgerichtshof derzeit über vier Beschwerden berät, deren erklärtes Ziel es ist, die Tötung auf Verlangen sowie die Mitwirkung am Selbstmord künftig straffrei zu stellen.
„Dies, obwohl in Österreich alle Menschen über eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung die Möglichkeit haben, selbst zu bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen bei ihnen angewendet werden dürfen“, so Andreas Henckel Donnersmarck. „Niemand darf gegen seinen ausdrücklichen Willen unnötigen, lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen ausgesetzt werden.“
Zudem haben Ärzte im Bereich der schmerzlindernden Pflege die Möglichkeit, Maßnahmen zu setzen, die schwerste Schmerzen und Qualen lindern – auch, wenn dadurch das Risiko besteht, dass sie unter Umständen lebensverkürzend wirken.
„Es kränkt die Menschenwürde massiv, wenn auf eine tödliche Verzweiflung mit der Tötung des Verzweifelten reagiert wird.“
Mitarbeiter aus dem Bereich der Hospizpflege bestätigen tausendfach, dass ihre Gäste gern leben. Bis zum Ende. „Viele, die vorher den Wunsch äußerten, zu sterben, möchten nicht sterben. Sie wünschen sich andere Umstände, bessere Pflege, weniger Schmerzen, mehr Liebe“, so der Vorsitzende des Kärntner Familienverbandes und zeigt sich besorgt darüber, was geschehen wird, sollte es künftig ein „Recht“ auf eine Beihilfe zum Selbstmord oder gar die Tötung auf Verlangen in Österreich geben.
„Ein solcher Entscheid kann die Grundlagen und das Klima einer ganzen Gesellschaft verändern. Das zeigen die Beispiele aller Länder, die eine Tötung auf Verlangen erlauben: die Todesfälle nehmen rasant zu, vor allem bei alten und kranken Menschen.
Hilfsorganisationen warnen: Selbsttötung braucht keine Unterstützung. Selbsttötung braucht Vorbeugung, Menschen brauchen Liebe und Fürsorge.
„Eine Gesellschaft, die achselzuckend auf das Selbstbestimmungsrecht verweist, wenn sich jemand umbringt, ist nicht frei. Sie ist zynisch!“
Mit dem für Herbst zu erwarteten Entscheid des VfGH werden elementare Weichen gestellt. Der Katholische Familienverband Kärnten fordert, die derzeitige Rechtslage zu erhalten und alle Kräfte in den Ausbau von Hospiz und Palliative Care zu stecken.
Ein vor kurzem herausgegebenes Informationsblatt „Der Tod als Dienstleistung – Sterbehilfe – ein Recht?“ wird inzwischen von über zwanzig Kirchen und Organisationen unterstützt. Informationen dazu finden sich auf www.familie.at/kaernten
Weitere Infos, sowie die Möglichkeit, ein Zeichen zu setzen, finden sich unter lebensende.at
Klagenfurt, 10. September 2020