Der schnelle Wurf aus dem Nest
Was für eine herbe Überraschung. Wer nach der Matura nicht sofort einen Ausbildungs- oder Studienplatz nachweisen kann oder direkt zum Bundesheer oder Zivildienst geht, dem wird postwendend die Familienbeihilfe (FBH) gestrichen. Ohne Übergangszeit. Nur im Fall, dass zeitnah Studium oder Wehrpflicht/ Zivildienst absolviert werden, wird rückwirkend nachgezahlt. Leer geht aus, wer zunächst eine Zeit der Orientierung wählt und zB ein Praktikum absolviert. Für viele Familien keine leichte Situation. Für Eltern von drei Kindern geht damit auch der Mehrkindzuschlag verloren. Wir lernen: Für den Staat Österreich, der nicht müde wird seine Familienfreundlichkeit zu betonen, zählt ein 18jähriger junger Mensch von einem Tag auf den anderen als eine sich selbst erhaltende Person. Wir erinnern: Es war im Jahr 2010 als vieles dem Sparstift zum Opfer fiel. So der dreimonatige Anspruchs auf FBH nach Abschluss einer Ausbildung. Ebenso wurde die Familienbeihilfe vom vollendeten 26. auf das 24. Lebensjahr gekürzt.
Eltern, die ihren Kindern die Möglichkeit einer Berufsorientierung vor der weiteren Ausbildung ermöglichen wollen, haben seit dem in den sauren Apfel zu beißen. Die meisten Familien sind zu sehr unter Druck, um ihren Protest deutlich artikulieren zu können. Zumal die ständigen Verlautbarungen, wie gut es Familien in Österreich geht, sehr verwirren. Man kommt nicht umhin zu resümieren, dass die zuständigen Politiker sich zunehmend von ihrem Klientel entfernen. Wen regt es auf, dass zwar die Parteienförderung jedes Jahr erhöht wird, aber der Wertverlust bei der Familienbeihilfe seit dem Jahr 2000 mittlerweile 32,2 % beträgt? Das noch nie valorisierte Kinderbetreuungsgeld ist heute über 4000 € weniger wert als im Jahr der Einführung 2002! Entgegen dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wird Steuerfreiheit auf das Existenzminimum eines Kindes nicht gewährt. Kinder zu bekommen und zu haben ist eine private Entscheidung. Ja. Aber keine private Sache. Ohne Kinder keine Zukunft.