Was darf das Essen eines Kinder kosten?
Eine Frage, die sich nicht oft stellt. Es muss gewirtschaftet werden mit dem, was vorhanden ist.
Familie R. hat drei Kinder im Vor- und Schulalter. Das monatliche Netto-Einkommen des Vaters beläuft sich auf € 1.700. Dazu kommen die sogenannte Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag. Gerundet ca. 200 Euro pro Kind und Monat - übrigens: de facto keine Beihilfe sondern Steuerabgeltung. Davon werden Miete, Betriebskosten, Kleidung, Arzt- und Schulbedarf, Medien, Auto, Versicherungen bezahlt.
Familie R. checkt die Finanzen. Nach Abzug aller fixen Kosten bleiben für die Nahrung der fünfköpfigen Familie ca. € 800. Diese Summe geteilt durch die Tage eines Monates ergeben knappe 5 Euro pro Tag und Person/ Kind.
Nach den vom LGZ Wien veröffentlichten Regelbedarfssätzen hat ein 10jähriges Kind einen Regelbedarf von € 331 im Monat. Macht knapp 11 Euro am Tag. Nach der Judikatur deckt diese Summe „jenen Bedarf, den ein zehnjähriges Kind an Nahrung, Kleidung, Wohnung und zur Bestreitung der weiteren Bedürfnisse, wie etwa kulturelle und sportliche Betätigung, sonstige Freizeitgestaltung und Urlaub hat“.
Alles klar?
Es reicht nicht.
Die Regelbedarfssätze des BMF stammen aus den 70er Jahren und sind trotz Valorisierung völlig überholt.
Familie R. ist wie Tausende anderer Familien massiv unter Druck. Um sich Luft zu verschaffen, hat Frau R. einen Teilzeitjob. Die Kinder werden derweil extern betreut. Finanziert übrigens durch die öffentliche Hand mit je etwa € 850 pro Kind und Monat.
Tag der Familie. Was Familie R. sich wünscht? Eine Politik, die die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt stellt. Indem endlich das Existenzminimum von Kindern steuerfrei gestellt wird.
Kinder brauchen eine Stimme. Familie ist Zukunft. Große Worte. In Wahrheit werden Familien arm gemacht. Mit System.
Eine Kette ist immer so stark wie ihr schwächstes Glied. Die fehlende Solidarität und grobe Vernachlässigung der Familie werden alle treffen.
Gudrun Kattnig 15. Mai 2017
LZG =Landesgericht für Zivilsachen