Schrittweise Wiederaufnahme des Omadienstes
Mit den im Mai inkraftgetretenen Lockerungen der Corona-Verordnungen ist - unter Einhaltung der weiterhin notwendigen Schutzmaßnahmen - eine Wiederaufnahme der Betreuung durch den Omadienst grundsätzlich wieder möglich. Angehörigen von Risikogruppen ist eine Aufnahme der Betreuung jedoch auch weiterhin nicht möglich. Allen anderen ist eine Wiederaufnahme freigestellt; einen Anspruch gibt es aber nicht. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihre Leihoma zurzeit noch von einer Wiederaufnahme absehen möchte!