Familienverband macht Vorschläge zur Kinderbetreuung
Die Bildungsexpertin und Vizepräsidentin des Katholischen Familienverbandes Österreichs (KFÖ), die St. Pöltnerin Astrid Ebenberger, und Markus Mucha, Vorsitzender des Familienverbandes der Diözese St. Pölten, appellierten an alle Kindergartenbetreiber, die Betreuungseinrichtungen im Juli und August offen zu halten.
Weiters solle es eine vierwöchige Betreuungskarenz für Eltern schulpflichtiger Kinder geben, so die Vertreter der größten parteiunabhängigen Organisation des Landes. Während der Schulschließungen sollten zwei zusätzliche Wochen Sonderbetreuungsurlaub für Eltern zugestanden werden, wenn nicht mehr genug Urlaubstage vorhanden sind. Auch solle Homeoffice bei Betreuungspflichten verstärkt ermöglicht werden, regte der Familienverband an. Für Eltern mit betreuungspflichtigen Kinders solle künftig immer die Möglichkeit zur Kurzarbeit bestehen.
Familien hätten in der Zeit geschlossener Schulen und Betreuungseinrichtungen ganz selbstverständlich doppelte und dreifache Arbeit geleistet. Deshalb halten Ebenberger und Mucha eine Verdoppelung der Familienbeihilfe für zumindest zwei Monate als Wertschätzung für angebracht.
Zusammenfassend:
Offene Kindergärten im Sommer
In NÖ bleiben die Kindergärten im Sommer durchgehend geöffnet – das begrüßen wir ausdrücklich und appellieren an alle Kindergartenbetreiber, die Betreuungseinrichtungen im Juli und August durchgehend offen zu halten.
4-wöchige Betreuungskarenz für Eltern schulpflichtiger Kinder
Bei dieser Betreuungskarenz könnte man mit Zustimmung des Arbeitgebers seine Kinder bis zu vier Wochen im Jahr zu Hause betreuen und würde dafür analog zur Bildungskarenz oder Pflegekarenz ein Karenzgeld beziehen. Man hätte keinen totalen Einkommensausfall und der Arbeitgeber hätte keine zusätzlichen Kosten dadurch.
Zwei Wochen Sonderbetreuungsurlaub
Mit der tageweisen Schulöffnung sind noch längst nicht alle Probleme gelöst. In Analogie zum Sonderbetreuungsurlaub während der Schulschließungen: zwei zusätzliche Wochen Sonderbetreuungsurlaub für Eltern mit Kinder bis 14 Jahren, die nicht mehr genug Urlaubstage für die Kinderbetreuung haben; in diesem Jahr ist neben den neun Wochen Sommerferien noch für eine Woche Herbstferien und eine Woche Weihnachtsferien Betreuung für die Kinder zu organisieren.
Homeoffice aufgrund von Betreuungspflichten
Viele mussten Mitte März unvorbereitet ins Homeoffice. Die Zufriedenheit ist sehr groß; sieben von zehn Betroffenen wollen künftig telearbeiten. Wenn Eltern im Homeoffice Job und Familie (sehr) gut unter einen Hut bringen können, sollen sie auch verstärkt die Möglichkeit dazu bekommen.
Kurzarbeit aufgrund von Betreuungspflichten
Tausende Menschen mussten in den letzten Wochen teilweise unfreiwillig ihre Arbeitszeit reduzieren. Für Eltern mit betreuungspflichtigen Kinders soll es daher immer die Möglichkeit zur Kurzarbeit geben. Jede vorübergehende Reduktion der Arbeitszeit würde berufstätige Eltern entlasten und viel Druck herausnehmen.
Verdoppelung der Familienbeihilfe
Familien haben in der Zeit geschlossener Schulen und Betreuungseinrichtungen ganz selbstverständlich doppelte und dreifache Arbeit geleistet. Eine Verdoppelung der Familienbeihilfe für zumindest zwei Monate wäre als Wertschätzung auf jeden Fall angebracht.