Beihilfen und Unterstützungen
Gegen Aufzahlung ganzjährige Freifahrt für die Ostregion
Aufgrund des Pilotprojektes VOR-NEU ist für das Schuljahr 2012/13 kein Antragsformular für die Freifahrten der Schüler mehr erforderlich und auch kein Zahlschein zur Selbstbehaltentrichtung. Für den Schulbesuch in Wien können alle Schüler mit ihrem Schülerausweis, den sie über die Schule erhalten, entweder die als Basisleistung bekannte „Freifahrt Wohnung/Schule“ zum Preis von 19,60 € pro Schuljahr in Anspruch nehmen oder - gegen eine geringe Aufzahlung auf insgesamt 60 € (umgerechnet rd. 3,30 € monatlich zusätzlich!) - für ein ganzes Schuljahr inklusive Ferien alle öffentlichen Verkehrsmittel des VOR-NEU nutzen. Gleiche Leistungen und Voraussetzungen gibt es für Schüler und Lehrlinge in Niederösterreich und im Burgenland.
Für die Abwicklung der Schülerfreifahrt sind die Finanzämter zuständig. Auskünfte bezüglich der Einzahlung der Selbstbehalte bzw. Rückerstattung irrtümlich einbezahlter Selbstbehalte erteilt das örtlich zuständige Finanzamt (Kundenteam Freifahrten) bzw. der örtliche Verkehrsverbund.
Nähere Infos zum Thema Freifahrt sowie die Liste mit den Adressen und Telefonnummern der zuständigen Finanzämter finden Sie auf der Homepage des Wirtschafts- und Familienministeriums: http://www.bmwfj.gv.at/Familie/FinanzielleUnterstuetzungen/FreifahrtUndFahrtenbeihilfen/Seiten/default.aspx