Schulbuchaktion
Über die Sachleistung Schulbuchaktion werden Schüler/innen mit den notwendigen Unterrichtsmitteln unentgeltlich ausgestattet. Die Schulbuchaktion ermöglicht da mit den gleichmäßigen Zugang aller Schüler/innen zur Bildung und trägt auch zur finanziellen Entlastung der Eltern bei. Der Schulbuch-Selbstbehalt ist seit dem Schuljahr 2011/12 abgeschafft.
Anspruch auf unentgeltliche Schulbücher haben alle ordentlichen Schüler/innen, die eine Schule im Inland besuchen bzw. im Inland ihre Schulpflicht erfüllen sowie außerordentliche Schüler/innen für eine Einstufungsprüfung. Die Schulbücher, die in das Eigentum der Schüler/innen übergehen, werden von den Schulen angeschafft und am Beginn des Schuljahres verteilt.
Den Schulen steht dabei ein Schulbuch-Limit zur Verfügung, das ist ein Höchstbetrag pro Schüler/in, der sich nach der jeweiligen Schulform richtet. Damit kann in der Regel die Grundausstattung an Schulbüchern angeschafft werden. Ein eigenes Schulbuch-Limit gibt es für Religionsbücher, die Vorschule, für die Sonderschule, für den zweisprachigen und den muttersprachlichen Unterricht, für Schüler/innen mit nichtdeutscher Muttersprache („Deutsch als Zweitsprache"). Die Schulen bestellen die Schulbücher und die anderen Unterrichtsmittel innerhalb des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets (Schulbuch-Limit x Anzahl der Schüler/ innen) anhand von Schulbuchlisten.
Neue Medien
Zu bestimmten Schulbüchern gibt es Internet-Ergänzungen (SbX), mit denen das digitale Lernmittelangebot („e-Learning") auch im Schulunterricht genutzt werden kann. Außerdem gibt es „Unterrichtsmittel eigener Wahl" (CD-Rom, Sprachkassetten, Lernspiele, sowie andere gedruckte und audiovisuelle Lernmaterialien), therapeutische Unterrichtsmittel für behinderte Schüler/innen sowie Schulbücher für sehbehinderte und blinde Schüler/innen.