Freifahrten
Leistungen für Schüler/innen und Lehrlinge
Eltern, deren Kinder eine Schule besuchen oder eine Lehre absolvieren, werden finanziell entlastet, da der österreichische Staat einen Großteil der Kosten für die Fahrten zu Schule und Lehrstelle und für die Unterrichtsmaterialien aufwendet. Die Eltern haben für Freifahrtausweise nur einen geringen Selbstbehalt zu zahlen.
Schülerfreifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Damit Schüler/innen eine Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnort und Schule in Anspruch nehmen können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Für das Schulkind muss Familienbeihilfe bezogen werden und die Schule muss öffentlich bzw. mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet sein. Eine Schülerfreifahrt wird nur für Fahrten zu Schulen im Inland bzw. im grenznahen Ausland gewährt. Das Antragsformular mit der Schulbesuchsbestätigung muss jedes Schuljahr neu beim regionalen Verkehrsunternehmen bzw. bei der regionalen Ausgabestelle des jeweiligen Verkehrsverbundes eingereicht werden. Der Eigenanteil pro Schüler/in und Schuljahr beträgt pauschal 19,60 Euro. Schüler/innen erhalten das Antragsformular Beih 81 zu Schuljahresbeginn in ihrer Schule.
Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr
Gemeinden und Schulerhalter können die Einrichtung eines Gelegenheitsverkehrs beantragen, besonders dann, wenn für die Schulkinder für einen Schulweg von zwei Kilometern oder mehr pro Richtung ein öffentliches Verkehrsmittel überhaupt nicht zur Verfügung steht oder ein solches zwar zur Verfügung steht, aber bei dessen Benutzung den Schulkindern ständig längere unzumutbare Wartezeiten entstehen würden. Auf eine überdurchschnittliche Gefährdung von Schulkindern im Volksschulalter wird besonders Rücksicht genommen. Seit dem Schuljahr 2006/07 besteht auch die Möglichkeit, eine zusätzliche Fahrt zum Ende der Nachmittagsbetreuung an den Schulen einzurichten und über das Familienministerium zu finanzieren. Als Eigenanteil pro Schüler/in und Schuljahr ist ein Pauschalbetrag von 19,60 Euro an das Verkehrsunternehmen für diese Freifahrten im Gelegenheitsverkehr zu leisten.
Lehrlingsfreifahrt
Lehrlinge in einem anerkannten Lehrverhältnis, für die Familienbeihilfe bezogen wird, können für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Lehrstelle eine Lehrlingsfreifahrt in Anspruch nehmen. Auch für Auszubildende in einer Lehrlingsstiftung und für Jugendliche, die eine Vorlehre absolvieren, besteht diese Möglichkeit einer Freifahrt. Das ausgefüllte Antragsformular, welches auch die Bestätigung des Dienstgebers über das Lehrverhältnis enthalten muss, ist zu Beginn jedes Lehrjahres beim Verkehrsunternehmen einzureichen. Als Eigenanteil pro Lehrling und Lehrjahr ist ein Pauschalbetrag von 19,60 Euro zu leisten. Das Antragsformular Beih 93 bekommen Lehrlinge von ihrer Ausbildungsstelle.