Liegt das Kind krank im Bett, so ist neben allen Hausmitteln und Medikamenten immer eine Extraportion Liebe zum Gesundwerden notwendig. Kinder brauchen die Nähe einer Bezugsperson und die Geborgenheit daheim, um gesund zu werden. Eine große Herausforderung für berufstätige Eltern. Sie wissen oft nicht, welche Regelungen und Möglichkeiten es abseits des Jahresurlaubs noch gibt. Sie wagen oft nicht, ihr Recht auf Pflegefreistellung einzufordern – aus Angst, dass daraus Nachteile am Arbeitsplatz entstehen.
Eltern haben jedoch Anspruch auf die so genannte Pflegefreistellung. Dabei haben sie Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bis zum Ausmaß von einer Arbeitswoche pro Jahr. Das Entgelt wird in dieser Zeit weiter bezahlt. Darüber hinaus gibt es eine zusätzliche Pflegefreistellungswoche, wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten hat und neuerlich erkrankt. Die Pflegefreistellung kann auch Stundenweise in Anspruch genommen werden. Auch der Partner/die Partnerin kann Betreuungsfreistellung beantragen, wenn ein Kind im Krankenhaus begleitet wird und das gesunde Kind betreut werden muss. Eltern müssen den Arbeitgeber unverzüglich über die Pflegefreistellung informieren. Verlangt der Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung als Nachweis, dann hat er auch die anfallenden Kosten zu tragen.
Ist die Pflegefreistellung bereits aufgebraucht, oder kann nicht in Anspruch genommen werden, gibt es Organisationen, die eine Betreuung für das erkrankte Kind daheim anbieten. Eine davon ist der Verein KIB Children Care, Verein rund ums erkrankte Kind, rund um die Uhr erreichbar unter Tel. 0 664 / 6 20 30 40, Internet: www.kib.or.at
Katholischer Familienverband Österreichs
Spiegelgasse 3/3/9
1010 Wien
Tel: 01/51611-1400