Viele Eltern nützen die Zeit nach der Elternkarenz um sich beruflich zu verändern und nutzen dafür die Möglichkeit der Bildungskarenz. Wichtig ist, dass es auch in ihrer Verantwortung liegt zu überprüfen, ob das die Ausbildung des vom AMS genehmigte Bildungsinstitut auch tatsächlich die Voraussetzungen erfüllt. Sollten Sie Bedenken haben oder bemerken, dass etwas fehlt, nehmen Sie Kontakt mit der für Sie zuständige AMS-Geschäftsstelle auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen!
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Was muss ich nach Genehmigung meiner Bildungskarenz an der Universität oder Fachhochschule beachten?
Nach sechs Monaten müssen Sie Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von 4 Semester-Wochenstunden oder 8 ECTS Punkten absolviert haben
Oder
Sie legen eine Bestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin vor, dass Sie an der Verfassung einer Masterarbeit, Diplomarbeit oder Dissertation arbeiten.
Was muss ich nach Genehmigung meiner Bildungskarenz bei Weiterbildungsinstituten beachten?
Wenn Sie Betreuungspflichten für ein Kind unter sieben Jahren haben, für welches keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, müssen mindestens 16 Stunden an Weiterbildung pro Woche vorliegen, mindestens 25 %, also 4 Stunden pro Woche müssen seminaristisch (Veranstaltungen, die einen Dialog mit den Trainer_innen ermöglichen) sein.
Achtung: Wenn das von Ihnen gewählte Institut keinen seminaristischen Teil anbietet, sondern nur Lernunterlagen zum Herunterladen, kann es zu einer Rückforderung des Weiterbildungsgeldes kommen!
Mehr Informationen und alle Voraussetzungen finden Sie hier.
Katholischer Familienverband Österreichs
Spiegelgasse 3/3/9
1010 Wien
Tel: 01/51611-1400