Teilzeit aufgrund von der Kinderbetreuung ist in mehr als ¾ der Fälle gewollt.
Hauptgründe für die Teilzeitbeschäftigung sind die Kinderbetreuung und der Wunsch nach Zeit und Work-Life-Balance, so die Ergebnisse einer aktuellen Integral-Studie, die der Katholische Familienverband in Auftrag gegeben hat.
Wien, 18. August 2021. Überraschend ist, dass die repräsentative Befragung zu den Themen Teilzeit und Vereinbarkeit gleich mit mehreren Vorurteilen aufräumt. „Fakt ist, dass nur 43 Prozent der Arbeitnehmer/innen, die in Teilzeit beschäftigt sind, mit Kindern unter 14 Jahren im Haushalt leben“, sagt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes. Der größere Teil der Teilzeitbeschäftigten arbeitet also nicht aus Betreuungsgründen Teilzeit, so ein Ergebnis einer repräsentativen Integral-Studie, die im Auftrag des Katholischen Familienverbandes durchgeführt wurde. Befragt wurden 1.500 Erwerbstätige online in drei Wellen im Juni und Juli.
79 Prozent wollen keine Stunden aufstocken
Ein Viertel der befragten Berufstätigen (26%) arbeitet Teilzeit oder ist geringfügig beschäftigt, im Schnitt mit 20 Wochenstunden. Von diesen Teilzeitbeschäftigten wünscht sich lediglich ein Fünftel (21%) eine Stundenaufstockung. „Das ist insofern überraschend, da immer wieder suggeriert wird, dass Teilzeit vielfach ungewollt ist“, sagt Barbara Fruhwürth, Sprecherin für Vereinbarkeit, Familie und Beruf des Katholischen Familienverbandes. Sie weist drauf hin, dass die überwiegende Mehrheit – knapp 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten – keine Stundenaufstockung wünscht.
Teilzeit als Mittel zur Vereinbarkeit
Im Zusammenhang mit Teilzeitarbeit werden oftmals die fehlenden Kinderbetreuungsplätze beklagt und postwendend deren Ausbau gefordert: Auch das trifft nur bedingt zu. Drei Viertel, die aufgrund von Betreuungspflichten Teilzeit erwerbstätig sind, machen das, weil sie neben der Erwerbsarbeit noch Zeit für Kinder haben wollen.
Weitere 26 Prozent geben an, es sei kein flexibles oder qualitatives Kinderbetreuungsangebot vorhanden, für 25 Prozent sind die angebotenen Betreuungsmöglichkeiten zu teuer und 11 Prozent bemängeln ein fehlendes ganztägiges Betreuungsangebot. „Die Umfrage macht deutlich, dass der alleinige quantitative Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen wenig zielführend ist“, sagt Alfred Trendl. „Es müssen auch die Qualität und die Leistbarkeit stimmen.“
Das Beste aus beiden Welten
Wenn es aus finanziellen Gründen möglich wäre, würde mehr als die Hälfte der Beschäftigten mit Kindern im Haushalt weniger arbeiten und mehr Zeit für ihre Kinder haben wollen bzw. sich die Betreuungspflichten besser mit dem Partner/der Partnerin aufteilen; ein Viertel würde nichts ändern. Lediglich 11 Prozent würden ihre Erwerbstätigkeit aufgeben und ausschließlich bei den Kindern zu Hause bleiben.
Abgefragt wurden auch die Gründe für die freiwillige Teilzeitarbeit aufgrund von Kinderbetreuung. 67 Prozent sagen, die Betreuung der Kinder durch die Eltern sei ihnen ein Anliegen, ebenso wichtig ist die Tatsache, dass sie mit Teilzeitarbeit Beruf & Familie gut vereinbaren können. Und: für 51 Prozent ist die Erwerbstätigkeit ein Ausgleich zur anstrengenden Familienarbeit: „Man könnte sagen, Eltern wollen das Beste aus beiden Welten – sie wollen erwerbstätig sein und Zeit für ihre Kinder haben“, sagt Barbara Fruhwürth. „Das sollte die Politik anerkennen und dementsprechend handeln.“
Unterstützung durch die Gemeinde gewünscht
Gefragt nach möglichen Unterstützungen durch die Gemeinden sind sich Eltern einig: 51 Prozent wünschen sich mehr finanzielle Unterstützung, wenn Kinder im Haushalt leben, weitere 50 Prozent befürworten einen Ausbau der Kinderbetreuung. „Das zeigt deutlich, dass auch auf Gemeindeebene viel für Familienfreundlichkeit gemacht werden kann“, ist Alfred Trendl überzeugt.
In Summe steht der überwiegende Teil der Befragten der eigenen Teilzeitarbeit sehr positiv gegenüber, vor allem Eltern sehen darin ein gutes Mittel zur Vereinbarkeit: „Teilzeit aufgrund von Betreuungspflichten ist nicht das Problem, sondern Teil der Lösung“, so Fruhwürth.
Pensionsfalle Teilzeit entschärfen
Sie fordert die Politik auf, dies auch pensionsrechtlich zu berücksichtigen: „Dass es überwiegend Frauen sind, die in die Altersarmut rutschen, weil sie aufgrund von Betreuungspflichten Teilzeit gearbeitet haben, ist nicht in Stein gemeißelt. Es liegt an der Ausgestaltung des Pensionssystems“, sagt die Vereinbarkeitssprecherin und fordert die bessere und längere pensionsrechtliche Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Bemessungsgrundlage für die Pension darf nicht länger das niedrigere Frauenmedianeinkommen sein. Es muss endlich das allgemeine Medianeinkommen herangezogen werden“, fordert Fruhwürth. Und nicht zuletzt muss die pensionsrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten über das 4. Lebensjahr des Kindes hinaus erfolgen. Der Familienverband wünscht sich bei Teilzeitarbeit aufgrund von Betreuungspflichten eine betraglich abgestufte Regelung bis zum 8. Lebensjahr des Kindes und sieht in der Studie einen klaren Handlungsauftrag für die zuständigen Politiker/innen.