Elternteilzeit - eine Chance für die Vereinbarkeit
Eltern können ihre Arbeitszeit reduzieren und/ oder verändern um Arbeit und Familie leichter zu vereinbaren.
Dabei muss die Arbeitszeit um mindestens 20 Prozent reduziert werden und mindestens zwölf Stunden pro Woche betragen. Eine Elternteilzeit außerhalb dieser Grenze kann vom Arbeitgeber abgelehnt werden, stimmt er dennoch zu, liegt eine geschützte Elternteilzeit vor.
Anspruch auf Elternteilzeit haben Eltern, die seit mindestens drei Jahren im Betrieb arbeiten (Karenzzeiten sind mit einzurechnen), dieser mindestens 21 Mitarbeiter/innen hat und die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben oder Obsorgeberechtigt sind. Weiters darf der andere Elternteil nicht gleichzeitig in Karenz sein.
Bis zum 4. Geburtstag des Kindes ist man kündigungsgeschützt und Elternteilzeit kann übrigens von beiden Elternteilen gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die Elternteilzeit kann maximal sieben Jahre bis zum achten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden.
Beantragt werden muss die Elternteilzeit spätestens drei Monate vor dem gewünschten Antritt. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und die Rahmenbedinungen der Teilzeit enthalten.
Es empfiehlt sich diese vorab mit seinem Arbeitgeber zu besprechen.
Wird die Elternteilzeit direkt nach dem Ende der Schutzfrist beansprucht, so muss die Mutter ihren Antrag noch während der Schutzfrist stellen, der Vater spätestens acht Wochen nach der Geburt eines Kindes.
Katholischer Familienverband Österreichs
Spiegelgasse 3/3/9
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Tel: 01/51611-1400