Am 11. Dezember 2020 verkündete der Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung: Das Höchstgericht kippte die Strafbarkeit zur Beihilfe zum Selbstmord. Der Strafbestand verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zu Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, befand der VfGH. Dies soll ab 1. Jänner 2022 gelten. Weiterhin strafbar bleibt die Tötung auf Verlangen.
Der Familienverband plädiert für einen Ausbau der Palliativ- und Hospiz-
einrichtungen und eine Informationskampagne zur Patientenverfügung.
Familienverbandspräsident Alfred Trendl hat gleich im Anschluss an das Urteil in einer Presseaussendung deutliche Kritik geäußert.
Kritik gab es auch vom Vorsitzenden der Bischofskonferenz Franz Lackner, der in einer ersten Aussendung von einem Kulturbruch sprach.
In einem Gastbeitrag in der Kleinen Zeitung schildert Gudrun Kattnig vom Katholischen Familienverband Kärnten, welche Entwicklung sie durch das Urteil befürchtet. Zudem hat der Kärntner Verband im Vorfeld eine Expertendiskussion unter dem Titel "Sterben heute - Wunsch und Wirklichkeit" zu dem Thema veranstaltet, die Sie hier nachlesen- und sehen können.
Der Katholische Familienverband hat bereits im Vorfeld massive Bedenken zu einer möglichen Lockerung geäußert. So hat Generalsekretärin Rosina Baumgartner ihre Befürchtungen in einem Gastbeitrag der Wiener Zeitung geteilt.
In einem Pro und Contra in unserer Mitgliederzeitung ehe und familien haben wir Franz-Josef Huainigg von der aktion leben und Eva-Maria Kaiser vom Verband der katholischen Publizist/innen.
Wie geht es jetzt weiter?
Im Hinblick auf eine gesetzliche Neuregelung der Hilfe zum selbstbestimmten Sterben hat das Justizministerium das „Dialogforum Sterbehilfe“ eingerichtet. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das bisherige Verbot der Hilfeleistung beim Suizid aufgehoben und den Gesetzgeber aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen vorzusehen, um Missbrauch zu verhindern. Vom 26. bis 30. April 2021 wurden ausgewählte Personen und Organisationen eingeladen, sich zu den verschiedenen Fragestellungen zu äußern.
Darüber hinaus können bis heute an team.z@bmj.gv.at weitere Stellungnahmen übermittelt werden. Hier finden Sie die Stellungnahme des Katholischen Familienverbandes.
Katholischer Familienverband Österreichs
Spiegelgasse 3/3/9
1010 Wien
Tel: 01/51611-1400