Jänner: Familienverband übermittelt Forderungen an Verhandler/innen
Die Aufwertung der so genannten Care Arbeit ist uns ein großes Anliegen und daher haben wir im Anschluss an unsere Arbeitssitzung am 25. Jänner im Namen des gesamten Präsidiums unsere Ideen zur Aufwertung der Care-Arbeit, zur Bildung und zum Lebensschutz den Verhandlungsgruppen übermittelt.
Unsere Vorschläge zur Aufwertung der Sorgearbeit
1. Bessere Bewertung der Elternteilzeit für die Pension
Teilzeit aufgrund von Kinderbetreuung ist in mehr als ¾ der Fälle gewollt, weil die Eltern neben der Erwerbstätigkeit auch Zeit für die Kinder haben bzw. sie selber betreuen wollen (Integral-Studie zum Thema Teilzeit, 2021).
Derzeit werden in der Pensionsversicherung bis zu vier Jahre pro Kind als Kindererziehungszeiten angerechnet. Die Bemessungsgrundlage, die jährlich erhöht wird, beträgt EUR 2.163,78 pro Monat (Wert 2024).
Was für die Altersteilzeit gilt, muss auch für die Elternteilzeit möglich sein: Teilzeitarbeit aufgrund von Betreuungspflichten darf keinen Nachteil für die Pension haben. Wird aufgrund von Betreuungspflichten Teilzeit gearbeitet, muss es über die vier Jahre hinaus eine stufenweise Verlängerung der Anrechnung der Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes geben – bei degressiv geringer werdender Bemessungsgrundlage.
2. „Sportlerprivileg“ auf familienergänzende Kinderbetreuung ausdehnen
Sportler/innen, die nebenberuflich bei gemeinnützigen Vereinen aktiv sind, können pro Einsatztag bis zu 120 Euro/Tag, höchstens 720 Euro/Monat, steuerfrei als pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigung beziehen. Der Katholische Familienverband fordert, diese Regelung auch auf Personen wie etwa Leihgroßeltern, die familienergänzende Kinderbetreuung leisten, auszudehnen.
3. Automatisches Pensionssplitting
Aktuell können die Eltern ein „freiwilliges Pensionssplitting“ vereinbaren. Der Elternteil, der erwerbstätig ist kann auf Antrag für die ersten sieben Jahre nach der Geburt des Kindes bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des nichterwerbstätigen Elternteils übertragen lassen. Das Pensionssplitting für Kindererziehungsjahre soll künftig automatisch passieren; wer es nicht möchte, soll sich aktiv mittels Antrag dagegen entscheiden müssen.
Unsere Anliegen im Bildungsbereich
1. Handyfreie Volksschulen
Ein Handyverbot in Volksschulen während der Unterrichtszeit verbessert die Lern- und Lehrumgebung, erhöht die Konzentrationsfähigkeit der Kinder und fördert das soziale Miteinander. Wir fordern daher ein bundesweit einheitliches Handyverbot an Volksschulen. Derzeit entscheidet jede Schule selbst, ob Handys im Unterricht erlaubt sind oder nicht.
2. Echte Wahlmöglichkeiten bieten
Qualitätsvolle Bildungseinrichtungen müssen in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidungsmöglichkeit zwischen verschränkter Ganztagsschule, Schule mit oder ohne wahlweise Nachmittagsbetreuung muss gewährleistet sein.
4. Unterstützungspersonal - mentale/psychosoziale Gesundheit
Psychische Gesundheit ist eng verknüpft mit Lebenszufriedenheit, Leistungsfähigkeit und der erfolgreichen Bewältigung von Herausforderungen im Alltag.
Durch multiprofessionelle Teams soll die mentale Gesundheit in der Schule begleitet werden. Dazu braucht es administrative Unterstützung an den Pflichtschulen, damit das pädagogische Personal entlastet wird.
Von Einsparungen im Bildungsbereich, die zu Lasten der Schülerinnen und Schüler gehen, ist abzusehen!
Unsere Vorschläge zum Lebensschutz
Das Leben des Menschen ist ein Geschenk und sein höchstes Gut. Daher setzen wir uns für den umfassenden Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Ende des Lebens ein. Für zielgerichtete Prävention und Hilfe fehlen uns in Österreich Daten zu Schwangerschaftsabbrüchen und damit eine faktenbasierte Grundlage.
1. Anonyme Statistik und Motivforschung
Um sich mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch sachlich auseinander setzen, gezielter Beratungsangebote ausbauen und konkrete Präventions-Maßnahmen setzen zu können, braucht es eine anonymisierte Statistik und Motivforschung über Schwangerschaftsabbrüche.
2. 3 Tage-Bedenkzeit bei Schwangerschaftsabbruch
Bei Schönheitsoperationen ist nach dem Medizinethikgesetz eine Bedenkzeit von 14 Tagen zwischen medizinischer Aufklärung und Durchführung des Eingriffs erforderlich. Was für Schönheitsoperationen gilt, soll auch für Schwangerschaftsabbrüche gelten: Gesetzliche Verankerung, dass ein Schwangerschaftsabbruch erst nach einer dreitägigen Bedenkzeit erfolgen kann + gesetzliche Verankerung einer Hinweispflicht des Arztes auf psychosoziale Beratungsangebote.
3. Verbot der Leihmutterschaft in der Verfassung verankern
In Österreich ist Leihmutterschaft nach der gängigen Rechtsauslegung verboten. Dies ist nicht explizit festgehalten, sondern ergibt sich nur implizit aus der Zusammenschau mehrerer gesetzlicher Bestimmungen. Das führt dazu, dass das Verbot der Leihmutterschaft in Österreich leicht umgangen werden kann. Um die Rechte der Kinder zu wahren und sie nicht ihrer Wurzeln zu berauben, soll ein Verbot der Leihmutterschaft in der Verfassung verankert werden.
Alle 77 Ideen für eine zukunftsfitte Familienpolitik finden Sie hier.