März 2020: Antrittsbesuch bei Familienministerin Christine Aschbacher
v.l.n.r. Alfred Trendl, Familien- und Arbeitsministerin Christine Aschbacher und Generalsekräterin Rosina Baumgartner.
Bei dem Antrittsgespräch fand ein Austausch zu den zentralen familienpolitischen Themen wie Familienbonus, Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Aufwertung der Teilzeitarbeit aufgrund von Betreuungspflichten oder Stärkung der Väterbeteiligung in der Erziehung statt.
Familienministerin Christine Aschbacher ist es ein Anliegen, dass Familienarbeit wertgeschätzt wird und es Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung gibt. „Wir müssen vom Werten zur Wertschätzung kommen“ so die Familienministerin. Es bestand Einigkeit darüber, dass das Schubladendenken „Rabenmutter“ und „Heimchen am Herd“ überholt und kontraproduktiv sei; die Eltern sollten selbst entscheiden können, wer wie lange bei den Kindern zu Hause bleibt bzw. wann der Wiedereinstieg in den Beruf passiert und ob Teilzeit gearbeitet wird oder nicht. „Familie sei ohne Einschränkung wertzuschätzen“, so Familienministerin Christine Aschbacher.
Zum Thema Teilzeit wies der Familienverband darauf hin, dass Teilzeitarbeit aufgrund von Betreuungspflichten keinen Nachteil für die Pension haben dürfe und forderte in Analogie zur Altersteilzeit eine Aufwertung der Teilzeitarbeit. Ebenso erinnerte Präsident Alfred Trendl daran, dass bei der Anrechnung der Karenzzeiten für die Biennalsprünge nun der 2. Schritt passieren müsse. Für Kinder, die ab 1. August 2019 geboren wurden, wird die Elternkarenz bei Gehaltsvorrückungen und anderen zeitabhängigen Ansprüchen der Arbeitnehmer/innen in vollem Umfang berücksichtigt.
Aber: Karenzzeiten gelten nicht als Vordienstzeiten! Kommt es zu einem Arbeitgeberwechsel, werden keine Karenzzeiten mehr angerechnet.