Katholischer Familienverband stimmt Entwurf für Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes nicht zu
Außerdem verweist Steindl darauf, dass das Gipfelgespräch am 19. November mit Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Josef Pröll und den Familienorganisationen erst zwei Tage nach Ende der Begutachtungsfrist dieses Gesetzes stattfindet. Vom Gespräch mit der Regierung erwartet sich Steindl nicht nur Gesprächsbereitschaft, notwendig seien auch "Veränderungsbereitschaft und Einsichtsfähigkeit".
KFÖ-Kritik am vorgelegten Gesetzesentwurf
Der Katholische Familienverband Österreichs stimmt dem vorgelegten FLAG-Entwurf in dieser Form nicht zu. „Nicht zuletzt, da der angebliche Konsolidierungsbedarf des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) dadurch entstanden ist, dass seit Jahren Gelder aus dem FLAF für zweckfremde Leistungen bezahlt werden“, heißt es in der KFÖ-Stellungnahme zum Entwurf. So fließen im Jahr 2010 rund 900 Millionen Euro aus dem FLAF in das Pensionssystem. Diese und andere zweckfremde Leistungen müssen von den zuständigen Ressorts übernommen werden, damit die Leistungen von Familien mit Kindern auch künftig gewährleistet werden können. Der KFÖ betont, dass bei einer sachgemäßen Verwendung der Gelder aus dem FLAF keine Kürzungen notwendig wären.
Der Katholische Familienverband verweist in dem Schreiben, dass sich der KFÖ bereits seit Bekanntwerden des Bundesfinanzrahmengesetzes 2011 bis 2014 im März 2010 wiederholt per Presseaussendungen und mittels persönlicher Schreiben an die Verantwortlichen gegen Kürzungen im Familienbereich ausspricht. Der zu kürzende Betrag für das Jahr 2011 wurde damals mit 253,5 Millionen Euro festgelegt. Im vorliegenden Entwurf zum Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) wird nun eine Kürzung im Bereich des Ausgleichsfonds von 308 Millionen Euro angeführt.
Familien mit Kindern seien nicht nur durch Kürzungen bei den Familienleistungen, sondern auch durch Steuereinnahmen in anderen Bereichen betroffen, etwa durch die Anhebung der Mineralölsteuer.
Allgemein zu den geplanten Budgetmaßnahmen verweist der KFÖ darauf, dass der Vertrauensgrundsatz für Kinder genauso zu gelten habe wie etwa für Pensionisten. Transferleistungen seien für Familien ökonomisch gesehen eine schützenswerte Position. und ein wichtiges Mittel der Umverteilung, die nicht durch eine Umstellung auf mehr Sachleistungen zur Finanzierung beispielsweise von Kinderbetreuungsplätzen gekürzt werden dürfen. Auch bei den Pensionen wäre es nicht vorstellbar, dass weniger Geld direkt an die Bezieher/innen fließt, um stattdessen Altersheime zu finanzieren.
Nach den Verfassungsgerichtshof-Erkenntnissen zur Familienbesteuerung ist der Staat verpflichtet, die Hälfte der Unterhaltslast von Kindern entweder durch Transferleistungen oder durch Steuerbegünstigungen auszugleichen. Familienleistungen sind daher kein Geschenk, sondern ein verfassungsrechtlich gebotener Beitrag zur Abgeltung der Unterhaltsleistungen der Eltern.
Der Familienverband weist in der Stellungnahme darauf hin, dass Familienleistungen in Österreich verglichen mit anderen Ländern hinter der Wohlstandsentwicklung zurück geblieben sind: Laut OECD-Studie ist der Aufwand für Familien in Österreich von rund 3,3 auf 3,1 Prozent des Bruttoinlandproduktes gesunken. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Norwegen oder Schweden ist der Aufwand für Familien gestiegen.
Kürzung der Familienleistungen schwächt die Wirtschaftskraft von Familien
„Eine Kürzung der Familienleistungen schwächt die Wirtschaftskraft von Familien“, heißt es. Wenn der private Konsum zur Konjunkturstützung beitragen soll, dann darf im Familienbereich nicht gekürzt werden. Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts zeigen, dass die Konsumquote von Haushalten mit Kindern, also Familien, über derjenigen von Haushalten ohne Kinder liegt.
Konkret stellt der KFÖ zu den geplanten Budgetmaßnahmen der Regierung fest, dass Mehrkindfamilien zu den Bevölkerungsgruppen mit der größten Armutsgefährdung in Österreich zählen. Die Streichung des Mehrkindzuschlags sei deshalb inakzeptabel und in einer kinderarmen Gesellschaft auch als ein falsches gesellschaftspolitisches Signal zu bewerten.
Die 13. Familienbeihilfe war bei ihrer Einführung im Jahr 2008 ein teilweiser Ausgleich für die fehlende Wertanpassung der Familienbeihilfe. Der Wertverlust bei der Familienbeihilfe liegt seit der letzten Erhöhung im Jahr 2002 bei 21 Prozent, kritisiert der KFÖ. Durch die Auszahlung der 13. Familienbeihilfe wurde die fehlende Wertanpassung etwas gemindert. Fällt diese teilweise oder ganz weg, steigt die reale Kürzung sprunghaft an.
Die Senkung des Bezugsanspruchs der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags auf das vollendete 24. Lebensjahr sei willkürlich gewählt und konterkariere die gesetzlich vorgeschriebene Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder. Die Bezugsdauer müsse zumindest für die je nach Studium vorgeschriebene Mindestdauer inklusive Toleranzsemester gelten, um einen erfolgreichen Abschluss zu gewährleisten. Ebenso müssen Sonderfälle und Konsequenzen durch den Wegfall der Familienbeihilfe berücksichtigt werden, fordert der Katholische Familienverband in der Stellungnahme.