IV-Familienförderung neu: Reform ja, aber nicht auf Kosten der Mehrkind- und Alleinverdienerfamilien!
„Familienförderung neu kann aus unserer Sicht nicht bedeuten, dass primär erwerbstätige Familien mit kleinen Kindern profitieren. Es ist schlicht eine Tatsache, dass drei, vier oder fünf Kinder überproportional mehr kosten als eines oder zwei.“ Laut IV-Modell soll die Familienbeihilfe bis 15 Jahre einheitlich und unabhängig von der Anzahl der Kinder 200 Euro betragen, für Kinder über 15 Jahre 220 Euro.
Bei der zweiten Säule des IV-Modells, der einheitlichen Steuerleistung, gibt es für den Präsidenten des Familienverbandes einen Pluspunkt: dass Betreuungskosten künftig fünf Jahre länger, bis zum 15. Lebensjahr, steuerlich absetzbar sein sollen. „Alles andere ist eine Subsummierung unter der neuen Überschrift Kinderbildungsbonus“, so Trendl. Er weist darauf hin, dass es auch jetzt schon möglich ist, neben den Kinderbetreuungskosten Ausgaben für die Ferienbetreuung, die Musikschule oder den Computerkurs steuerlich geltend zu machen.
Nachdem bei den Fallbeispielen nur absolute Beträge und keine Rechengänge angeführt sind, sind für Trendl die Zahlen schwer nachvollziehbar. Was aber für den Präsidenten des Familienverbandes aus den Beispielen klar herauslesbar ist: „Es profitieren Eltern mit kleinen Kindern, wenn Vater und Mutter erwerbstätig sind.“ Dass eine Mehrkindfamilie mit einem erwerbstätigen Elternteil verliert, ist für Trendl „schlicht ein Skandal“. „Wo bleibt die Solidarität der Gesellschaft mit den Familien und den Kindern?“ fragt er und meint: „Egal, wie das Ergebnis von Reformen und Vereinfachungen aussieht, das enorme Engagement der Eltern von Mehrkindfamilien muss gesamtgesellschaftlich mehr gewürdigt werden.“
„Jede Reform und jede Vereinfachung verschleiert auch den Wertverlust der Familienbeihilfe“, so der Präsident der des Katholischen Familienverbandes. Trendl erinnert daran, dass der Grundbetrag der Familienbeihilfe in 20 Jahren lediglich um 10,90 Euro erhöht wurde und der Wertverlust mittlerweile 37 Prozent beträgt. Trotz aller Vereinfachungen bleibt die Wertanpassung der Familienleistungen der wichtigste Reformschritt: Welchen Wert Familien für die Gesellschaft haben, zeigt sich auch daran, ob Familienleistungen der Inflationsrate angepasst werden. Dies ist derzeit nicht der Fall!