Familienverband warnt vor Auswirkungen einer grenzenlosen Fortpflanzungsmedizin
Eine notwendige Grenze sei dort zu ziehen, wo die Rechte anderer betroffen sind: „Auch der Embryo in vitro ist menschliches Leben, das geschützt werden muss. Diesem Auftrag gegenüber dem menschlichen Leben in der Frühphase seiner Entwicklung hat der Staat ebenfalls umfassend nachzukommen“, sagt der KFÖ-Präsident. Er warnt bei einer Reform des derzeitigen Fortpflanzungsmedizingesetzes vor einem „Dammbruch“: „Ist eine Entscheidung für die Möglichkeit einer Präimplantationsdiagnostik (PID) erst getroffen, wird es selbst bei einer Begrenzung schwierig sein, Grenzen aufrechtzuerhalten und legitime von nicht legitimen Zielen eindeutig zu unterscheiden“, warnt Trendl.
PID gefährdet Inklusion Behinderter
„Kinder zu bekommen gehört zum Schönsten im menschlichen Leben. Ein Kinderwunsch ist verständlich, und auch die damit verbundene Hoffnung eines Paares auf ein gesundes Kind“, sagt Trendl. Ein krankes oder behindertes Kind stelle eine Familie vor große Herausforderungen, das sei unumstritten. Es müsse daher alles unternommen werden, um den betroffenen Paaren zu helfen – vorausgesetzt, diese Unterstützung sei medizinisch, aber auch ethisch und sozial verantwortbar, betont Trendl: „Die Sorgen und Wünsche von insbesondere genetisch belasteten Paaren sind ernst zu nehmen. Eine Einführung der PID rechtfertigen sie aber deshalb nicht, denn der Wunsch nach einem gesunden Kind oder der Vermeidung von Fehl- oder Totgeburten dürfen nicht alleiniger Bezugspunkt für die ethische Bewertung der PID sein.“ Der KFÖ-Präsident befürchtet nicht nur, dass eine gesetzlich erlaubte Präimplantationsdiagnostik einen großen Druck auf jene Eltern ausüben könnte, die sich trotz genetischer Vorbelastung dagegen entscheiden. „Es besteht auch die Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen, die genetisch bedingt sind, in der Gesellschaft zunehmend diskriminiert werden. Dies wäre ein herber Rückschlag für all jene Bemühungen der letzten Jahre, die das Ziel haben, chronisch Kranke und Behinderte in unserer Gesellschaft weitgehend zu integrieren und zu inkludieren.“
Frage der ethischen Vertretbarkeit
Eine künstliche Befruchtung ist auch mit gravierenden gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind verbunden: So sind beispielsweise die Wahrscheinlichkeit einer Mehrlingsschwangerschaft sowie das Risiko einer Fehl- oder Frühgeburt erhöht. Die Langzeitfolgen der IVF für Kinder sind bisher noch weitgehend unerforscht. Die Fokussierung auf die Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin lasse zudem manchmal vergessen, dass es Alternativen zur künstlichen Befruchtung gebe, so Trendl: „Paare können sich ihren Kinderwunsch auch durch die Aufnahme eines Pflegekindes oder durch Adoption eines Kindes erfüllen. Damit gibt man gleichzeitig einem benachteiligten Kind eine Lebensperspektive.“ Aus ethischer Perspektive könne man im sensiblen Bereich der Reproduktionsmedizin unmöglich alles für legitim erklären, was technologisch machbar sei: „Es braucht wirksame Grenzen für diese Technologien und eine intensive, tiefgründige Auseinandersetzung mit der Frage, was ethisch und moralisch vertretbar und einem humanen Miteinander dienlich ist. Gerade die Präimplantationsdiagnostik kann immense Auswirkungen auf unsere Vorstellungen von Familie, von Gesundheit und Krankheit und insgesamt auf unser Bild vom Menschen haben“, betont Trendl abschließend.