Familienverband: Eltern von Kindern über 15 Jahren steuerlich entlasten!
Der Kinderfreibetrag beträgt aktuell 220 Euro pro Jahr und Kind und verringert die steuerliche Bemessungsgrundlage. Das bedeutet für eine Familie mit einem durchschnittlichen Einkommen eine Steuerersparnis von 80 Euro bis 110 Euro pro Jahr.
Weil Kinder Geld kosten, hat der Verfassungsgerichthof (VfGH) in mehreren Urteilen festgestellt, dass zumindest der halbe Unterhalt steuerfrei bleiben muss. Wie diese Steuerfreistellung passiert – ob über Direktzahlungen oder steuerliche Entlastungen – überlässt der Verfassungsgerichtshof dem Gesetzgeber. „Bei kleinen Kindern dürfte diese VfGH-Vorgabe mittels Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Kinderfreibetrag erfüllt sein“, so Alfred Trendl. „Dass dies auch bei Kindern über 15 Jahren gilt, bezweifeln namhafte Experten.“ Da die Ausgaben für ältere Kinder höher sind als bei jüngeren Kindern und auch die Steuerleistung der Eltern erfahrungsgemäß höher ist, gehen sie davon aus, dass hier die Steuerfreistellung des halben Unterhalts nicht mehr gewährleistet ist.
Für Trendl ist die Umsetzung – nicht nur die Ankündigung – einer steuerlichen Entlastung für Familien ein Gebot der Stunde und kein Wahlzuckerl. Um die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs zu erfüllen, schlägt der Präsident des Familienverbandes vor, die Höhe des Kinderfreibetrages altersabhängig zu gestalten. Je älter die Kinder sind, desto höher sollte auch der Kinderfreibetrag sein. „Ziel muss es ein, in einem 1. Schritt Eltern von über 15-jährigen Kindern von der zu viel bezahlten Steuer zu entlasten, indem der Kinderfreibetrag für diese Kinder deutlich höher als 220 Euro ist“, sagt Alfred Trendl. Dabei stellt der Präsident des Katholischen Familienverbandes klar, dass – wie immer die steuerliche Entlastung umgesetzt wird - die bestehenden Familientransferleistungen erstens erhalten bleiben und zweitens nach der Inflationsrate wertangepasst werden müssen.