Nicht abgeholte Familiengelder für Valorisierung verwenden!
Finanzministerin Maria Fekter gab bekannt, dass für den Kinderfreibetrag und die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten von den budgetierten 340 Millionen Euro bis jetzt nur 112 Millionen Euro abgeholt wurden. Der KFÖ-Präsident fordert daher, die nicht abgeholten 228 Millionen für die Valorisierung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes zu verwenden. „Der Wertverlust beträgt beim Kinderbetreuungsgeld, das vor 10 Jahren eingeführt und noch nie valorisiert wurde, nahezu 25 Prozent; bei der Familienbeihilfe sind es schon knapp 40 Prozent“, begründet Trendl diese Forderung.
Der Präsident des Katholischen Familienverbandes schlägt vor, den Kinderfreibetrag von 220 Euro pro Kind und Jahr automatisch zuzuerkennen. „Die Daten liegen ohnehin beim Finanzamt auf. Es kann daher kein Problem sein, den Kinderfreibetrag - so wie das schon jetzt beim Arbeitnehmer- oder den Pensionistenabsetzbetrag gehandhabt wird – ohne gesonderten Antrag zu gewähren“, argumentiert Trendl. Zudem sei es ein Schritt zu mehr Bürgernähe, Verwaltungsvereinfachung und Familienfreundlichkeit.
Eine ähnliche unbürokratische und familienfreundlichere Vorgangsweise kann sich Trendl bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten vorstellen. „Warum sollen alle Eltern diese mühsam beantragen, wenn die Daten bereits bei den Kinderbetreuungseinrichtungen vorhanden sind?“ fragt sich der Präsident des Katholischen Familienverbandes und schlägt vor, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen die Daten über die eingehobenen Elternbeiträge automatisch dem Finanzministerium übermitteln. „Die derzeit übliche Praxis, Kindergartenbeiträge sozial zu staffeln und damit einkommensschwache Familien zu unterstützen, steht aber nicht zur Debatte“, so Trendl.
Den Vorschlag von Familienminister Reinhold Mitterlehner, die Altersgrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten von 10 auf 14 Jahren zu erhöhen, bewertet KFÖ-Präsident Trendl positiv. „Das ist zweifellos ein Beitrag zu besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es brauchen auch noch 11-, 12- oder 13-jährige Kinder am Nachmittag Betreuung, wenn beide Eltern berufstätig sind.“