Familienverband: Keine Gerichtsgebühren für Minderjährige - weiterer Schritt zu mehr Familienfreundlichkeit!
Für den Präsidenten des Katholischen Familienverbandes ist der Wegfall von Gerichtsgebühren für Minderjährige ein schönes, positives Signal. Ab Mitte 2015 sollen alle Anträge zum Kontakt- und Informationsrecht, zur Vermögensverwaltung Minderjähriger, zu Adoptions- und Abstammungsverfahren, Ehemündigkeitserklärungen und eine Unterhaltseinbringung durch Exekutionsklage für Minderjährige gebührenfrei sein.
Da Scheidungsverfahren oftmals für alle Beteiligten besonders schmerzhaft sind, spricht sich der Katholische Familienverband für eine verpflichtende Rechtsberatung vor der Eheschließung aus: „Um Paare auf den Beziehungs- und Ehealltag vorzubereiten und sie über wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen einer Eheschließung zu informieren, hätte eine verpflichtende Beratung vor der Hochzeit Präventionscharakter“, so Trendl.