Familienverband: Die geplante teilweise Wertanpassung der Familienbeihilfe ist ein erster, wichtiger Schritt
Das heute vorgestellte Erhöhung der Familienbeihilfe um 4 Prozent ab Juli 2014 und je 1,9 Prozent mit Jänner 2016 und 2018 beurteilt Trendl grundsätzlich erfreut: „Es ist keine Reform, sondern eine kleine Wertanpassung.“ Zweifellos sei das ein wichtiger erster Schritt, der begrüßt werde, das ändere aber nichts daran, dass ein bitterer Nachgeschmack bleibe. „Von einer echten Wertanpassung sind wir immer noch sehr weit entfernt“, so Trendl: „Immerhin wurde der Grundbetrag der Familienbeihilfe 14 Jahre lang nicht erhöht, was einen Wertverlust von 30 Prozent bedeutet.“ Der Präsident des Katholischen Familienverbandes kritisiert, dass der gerechte Ausgleich zwischen den Generationen – eine gesetzliche festgeschriebene Wertanpassung wie sie bei den Pensionen selbstverständlich ist – unverändert nicht gegeben ist. Trendl hofft daher, dass bei der geplanten Steuerreform die Sorgepflichten für Kinder in angemessener Höhe berücksichtigt werden.
Die geplante Erhöhung in drei Schritten sei „ein wichtiges Signal“ und auch die Ansage von Familienministerin Sophie Karmasin, sich für weitere Anhebungen nach 2018 stark zu machen ist für Trendl „sehr erfreulich, ändert aber nichts an der Tatsache, dass Familien um jede Erhöhung erneut kämpfen müssen.“ Darum fordert der Katholische Familienverband weiterhin eine gesetzlich festgeschriebene, regelmäßige Wertanpassung: „Familien leisten einen wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft. Sie dürfen nicht wie Bittsteller behandelt werden.“
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