Katholischer Familienverband: Mindestsicherung für Kinder nicht kürzen!
Mit dieser Debatte holt uns die Steuerreform ein. „Würde bei der Steuer und der Sozialversicherung Rücksicht darauf genommen werden, wie viele Personen von einem Einkommen leben und Familien damit entlastet werden, gäbe es diese Diskussion nicht“, ist Trendl überzeugt und weist erneut auf das beschämende Ergebnis der Steuerreform für Familien hin: Ab 2016 werden Familien mit rund sechs Euro/Monat und Kind entlastet. „Eine deutliche Entlastung der Familien schaut anders aus“, so seine Kritik. „Im Steuerrecht müssen Anreize geschaffen werden! Den Ärmsten die Leistungen zu kürzen und ihnen von vorne herein Arbeitsunwilligkeit zu unterstellen, ist der falsche Weg.“
Nachdem Ende November eine Reduktion der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds beschlossen wurde und dem Familienfonds damit ab 2018 rund 920 Millionen Euro Einnahmen fehlen, sind es nun Mehrkindfamilien, die eine Reduktion der Mindestsicherung tragen sollen. „Es kann nicht sein, dass wir Österreich zum familienfreundlichsten Land Europas machen wollen und dann laufend den Sparstift bei den Schwächsten ansetzen: den Kindern“, ist Trendl empört und kritisiert damit diesen familienfeindlichen Vorschlag.
Hintergrundinfos zur Mindestsicherung:
Höhebedarfsorientierte Mindestsicherung/Person/Monat: 827,83 € Personen in Lebensgemeinschaften: 1.241,74 €
Für Kinder gibt es Zuschläge zwischen jeweils 149,01 und 223,51 Euro/Kind (je nach Bundesland unterschiedlich).
Um die Mindestsicherung zu bekommen, darf das eigene Vermögen höchstens 4.139,13 Euro betragen. Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen - außer das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig. Einkommen, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen u. ä. werden jeweils angerechnet und reduzieren den Anspruch.
Stand November 2015