Neue Hürden für Leihomas und Au-Pairs!
Seit 2009 sind Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar; das gilt auch für Leihgroßeltern oder Au-Pairs, wenn Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 8 bzw. 16 Stunden nachgewiesen werden können. Mit dem geplanten neuen Lohnsteuer-Wartungserlass soll die steuerliche Absetzbarkeit dieser Betreuungsangebote massiv erschwert werden: „Künftig sind Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 35 Stunden nachzuweisen“, sagt Rosina Baumgartner, Generalsekretärin des Katholischen Familienverbandes und bezeichnet diese geplante Änderung als „unnötige, bürokratische Hürde, weil „Leihomas, Au-Pairs oder Babysitter weder mit Tageseltern, noch mit Kindergarten- oder Hortpädagoginnen vergleichbar, sondern als familienergänzende, oft kurzfristige Betreuungsergänzung gedacht sind.“ Baumgartner vermutet, dass der Fokus ausschließlich auf institutionelle Betreuung gelegt werden soll und individuelle, ergänzende Betreuungszusatzangebote politisch nicht gewollt sind.
Der Katholische Familienverband bittet in seiner Stellungnahme Finanzminister Hans Jörg Schelling mit Nachdruck im Sinne der Familien, den bisherigen Wortlaut der Lohnsteuerrichtlinie nicht zu ändern und damit die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bei Leihgroßeltern und Au-Pairs nicht zu ändern. „Die Arbeitswelt ändert sich; regelmäßige, starre und fixe Arbeitszeiten werden zunehmend zu einem Privileg. Familien brauchen daher insbesondere für den Tagesrand zusätzliche, individuelle Betreuungslösungen“, so die Generalsekretärin.