Familienverband appelliert an Gewerkschaften: Biennalsprünge bedenken!
"Diese Biennalsprünge sind keine Leistungsprämien, sondern werden ausschließlich aufgrund der Dauer der Betriebszugehörigkeit in Kollektivverträgen gewährt", erklärt Trendl. Eltern, die aufgrund von Kindererziehungszeiten ihre Erwerbsarbeit unterbrechen, erhalten diese Biennalsprünge nicht, obwohl sie nach Rückkehr den genau gleichen Job wir ihre Kollegen machen. Wegen der Kindererziehung- die der ganzen Gesellschaft zu Gute kommt- verdienen sie ein Leben lang um genau diese Sprünge weniger.“ Für den Präsidenten der größten, überparteilichen Familienorganisation Österreichs ist diese Situation „ein Skandal, der gerade im Handelsbereich vor allem Frauen betrifft und damit maßgeblich verantwortlich ist für die Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern.“
Unterstützung gibt es vom Familienverband für die Gewerkschaft mit der Forderung nach einem Rechtsanspruch für den Papamonat: „Ein Rechtsanspruch auf diese Familienzeit im Handelskollektivvertrag hätte eine Vorbildwirkung für viele andere Branchen“, ist Trendl überzeugt.