Wenn Kindergartenpflicht, dann Abmeldemöglichkeit ohne „Kindergarten auf Probe“!
„Wenn es ein vorletztes, verpflichtendes Kindergartenjahr gibt, muss es für die Eltern - wie schon jetzt beim letzten verpflichtenden Kindergartenjahr – eine Abmeldemöglichkeit geben“, sagt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes. Er erteilt damit den Überlegungen, vor einer Abmeldung Kinder drei Monate „auf Probe“ in den Kindergarten zu schicken, eine klare Absage: „Wo bleibt da das Kindeswohl? Die meisten Eltern wissen, wie herausfordernd die Eingewöhnungsphase im Kindergarten sein kann, Diese auf „Probe“ einzubauen ist eine unnötige Schikane und Belastung für alle Betroffenen“, so der Präsident der größten überparteilichen Familienorganisation und setzt stattdessen auf mehr Information: „Die Zahlen belegen, dass der Kindergarten als Bildungseinrichtung sehr geschätzt wird. 94 Prozent aller vierjährigen Kinder besucht schon jetzt eine Kinderbetreuungseinrichtung.“ Die Betreuungsquoten sind in den Bundesländern unterschiedlich hoch: Die höchsten Betreuungsquoten wiesen im Jahr 2013 lt. Statistik Austria das Burgenland (99,7%), Niederösterreich (98,5%), Vorarlberg (97,9%) und Oberösterreich (97,5%) auf. Betreuungsquoten unter 90 Prozent haben Wien (88,3%) und Kärnten (87,3%).
Fact Box:
Ausgenommen von der Kindergartenpflicht:
Kinder, die die Volksschule nach § 7 Schulpflichtgesetz 1985, BGBl.Nr. 76/1985, in der Fassung BGBl. I Nr. 113/2006, vorzeitig besuchen;
Kinder, bei welchen medizinische Gründe dem Besuch eines Kindergartens entgegenstehen oder dieser dadurch zu einer für das Kind unzumutbaren Belastung würde;
Kinder mit solchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Verhaltensweisen, die eine
Gefährdung anderer Kinder oder eine unzumutbare Störung des Kindergartenbetriebes befürchten lassen
Kinder, denen aufgrund der Entfernung zwischen Wohnort und Kindergarten bzw. nächstgelegener geeigneter institutioneller Kinderbetreuungseinrichtung der Besuch nicht zugemutet werden kann.
Darüber hinaus können Eltern ihre Kinder jederzeit abmelden und im Rahmen der häuslichen Erziehung oder durch Tageseltern auf den Schuleintritt vorbereiten. Von den Eltern muss dazu begründet werden, wie den Anforderungen des Bildungsplanes (Gewährleistung sozialer Kontakte zu anderen Kindern, Förderung von Kreativität, Bewegung, Sprache.. ) entsprochen wird.