Einsatz für Lebensschutz verlangt Unterstützung von Frauen in Elternkarenz
Auch die demnächst im Nationalrat beschlossene Reform des Kinderbetreuungs-geldes sieht nicht vor, die „Wochengeldfalle“ zu beseitigen. Die „Wochengeldfalle“ existiert seit In-Kraft-Treten der Kurzvarianten des Kinderbetreuungsgeldes und tritt dann auf, wenn der Kinderbetreuungsgeld-Bezug früher endet, als die gesetzliche Karenz und innerhalb der zweijährigen Karenz ein weiteres Kind geboren wird. „Ist eine Frau in Karenz, bezieht aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr und hat damit auch keine eigene Krankenversicherung, hat sie für das zweite Kind manchmal keinen Anspruch auf Wochengeld,“ so Trendl. Gemeinsam mit Pernsteiner fordert er „Wochengeld unabhängig von der Wahl einer bestimmten Variante des Kinderbetreuungsgeldes.“
„Eine krasse Benachteiligung von Eltern – davon weit überwiegend Frauen – in Karenz“ orten Pernsteiner und Trendl angesichts des Faktums, dass für Biennal-sprünge nicht die gesamte Karenzzeit bzw. nicht alle Karenzzeiten angerechnet werden. So etwa berücksichtigt der Kollektivvertrag für Handelsangestellte – vor-wiegend Frauen – lediglich zehn Monate Karenzzeit und dies auch nur für das erste Kind. „Das führt zu einem deutlich niedrigeren Lebenseinkommen, es handelt sich um eine typische indirekte Diskriminierung von Frauen“, so Pernsteiner und Trendl. Katholischer Familienverband und Katholische Frauenbewegung Österreichs stellen sich mit ihrer Forderung nach einer Anrechnung der vollen und für alle Kinder aufgebrachten Karenzzeiten auf die Seite der ArbeitnehmerInnen. Eine ent-sprechende Anrechnung würde ihrer Ansicht nach deutlich dazu beitragen, die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern zu schließen. Und es wäre ein weiterer Schritt, unsere Gesellschaft kinderfreundlicher zu gestalten.