Familienausschuss: Katholischer Familienverband fordert Verbesserungen bei Kindergeldkonto und Papamonat
Wenngleich wir es begrüßen, dass mit der geplanten Reform erwerbstätige Väter in der Familiengründungsphase unterstützt werden, der Terminus „Familienzeit“ Eingang in ein Gesetz findet und die Bezugsdauer des KBG innerhalb eines bestimmten Rahmens flexibler und damit individuelle Bedürfnisse stärker berücksichtigt werden können sehen wir bei einigen Punkten noch Reformbedarf:
Fehlende Valorisierung
Das Kinderbetreuungsgeld - 436 Euro/Monat – Erstvariante - wurde seit der Einführung im Jahr 2002 noch nie wertangepasst. Das bedeutet einen 14-jährigen Wertverlust von mehr als 30 Prozent (4.600 Euro pro Kind). Dieser Wertverlust wird mit der geplanten Reform weder ausgeglichen noch beseitigt. Im Gegenteil: Bezogen auf die Erstvariante wird die Gesamt-Bezugssumme sogar noch gekürzt.
Leistungskürzung
Nach wie vor entscheiden sich mehr als die Hälfte der Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen für die Erstvariante 30+6 Monate; beispielsweise haben im April von insgesamt 127.526 Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen 65.543 Personen die Erstvariante gewählt. Mit der Umstellung auf ein KBG-Konto kommt es zu einer Leistungskürzung. Die maximale Anspruchsdauer für einen Elternteil wird um zwei Monate von 30 auf 28 Monate verkürzt und bedeutet 700 Euro weniger Geld. Massiv betroffen von dieser Verschlechterung sind Alleinerzieherinnen und Mehrkindfamilien.
Einzelne Beziehergruppen werden benachteiligt
Die Reform geht zu Lasten einzelner Beziehergruppen: Für Eltern, die sich den KBG-Bezug partnerschaftlich teilen können, gibt es einen Bonus von 1.000 Euro pro Kind. Unter der Prämisse, dass die Reform kostenneutral erfolgen müsse, geht dieser Partnerschaftsbonus zu Lasten jener Beziehergruppen, die vielfach aufgrund der Rahmenbedingungen gar keine Möglichkeit haben, den Partnerschaftsbonus in Anspruch zu nehmen, weil eine Aufteilung von 50:50 in der Praxis oft nur möglich ist, wenn die Arbeitgeber entsprechend familienfreundlich sind und die Eltern keinen Jobverlust zu befürchten haben.
Verschlechterungen beim Wochengeldbezug
Für KBG-Bezieherinnen, die für ein Kind schon Wochengeld bezogen haben und während des KBG-Bezuges erneut schwanger werden, kommt es mit dem KBG-Konto für all jene, die länger als 15 Monate Kinderbetreuungsgeld beziehen, beim Wochengeld zu einer Verschlechterung. Aktuell beträgt das Wochengeld bei den Pauschaalvarianten 180 % von 14,53 Euro täglich; das sind 26,15 Euro/Tag. Mit dem KBG-Konto beträgt das Wochengeld 100% des bezogenen KBG- Tagsatzes. Dieser variiert je nach Anspruchsdauer zwischen 14,53 Euro und 33,88 Euro pro Tag. Diese „angepasste Wochengeldregelung“ soll Einsparungen von 5,3 Millionen Euro bringen.
„Wochengeldfalle“ bleibt bestehen!
Die „Wochengeldfalle“ existiert seit In-Kraft-Treten der Kurzvarianten 15 + 3 (§ 5b KBGG) sowie 12 + 2 pauschal (§ 5c KBGG) oder 12 + 2 einkommensabhängig und tritt ein, wenn der KBG-Bezug von der maximal möglichen gesetzlichen zweijährigen Karenzdauer abweicht und innerhalb der gesetzlichen Karenz ein weiteres Kind geboren wird. Dauert die gesetzliche Karenz länger als der Kinderbetreuungsgeldbezug und wird innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des 1. Kindes ein weiteres Kind geboren, besteht für das 2. Kind kein Anspruch auf Wochengeld. Diese Wochengeldfalle wurde mit der Reform des Kinderbetreuungsgeldes nicht beseitigt.
Versprochen und...
Ende November 2015 wurde die Senkung der DB-Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde seitens der Politik beteuert, dass es zu keinen Kürzungen der Familienleistungen kommt. Mit der Reform des KBG-Gesetzes kommt es zu einer Kürzung, sowohl finanziell als auch zeitlich (die Anspruchsdauer) betreffend.
Wir ersuchen Sie, unsere Vorschläge und Anregungen aufzugreifen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Alfred Trendl, Präsident Rosina Baumgartner, Generalsekretärin