Kinderbetreuungsgeldkonto: Positive Ansätze mit einigen Wermutstropfen
Damit können Väter - wenn der Arbeitgeber zustimmt – nach der Geburt einen Monat bei der neuen Familie - zu Hause bleiben und bekommen dafür 700 Euro. Ebenso positiv seien die nun mit der Familienzeit verbundene Kranken- und Pensionsversicherung. Kritik übt Trendl allerdings an deren Finanzierung: „Dass die Krankenversicherungs- und Pensionsbeiträge aus dem Familienlastenausgleichsfonds finanziert werden, trägt nicht zu dessen geplanter Entlastung bei“, befürchtet Trendl.
„Die vielgelobte Vereinfachung ist das Kinderbetreuungsgeldkonto nicht“, so Trendl. Mit der neuen Regelung wird die Bezugsdauer nicht mehr in Monaten, sondern in Tagen angegeben. „Kaum jemand hat eine Vorstellung davon, wie lange 851 oder 1063 Tage sind“, so Trendl und schlägt daher einen Kinderbetreuungsgeldkonto-Rechner auf der Homepage des Familienministeriums vor.
Andere Kritikpunkte: die fehlende Wertanpassung und eine Verkürzung der Bezugsdauer. „Mit der Reform wird die Bezugsdauer der beliebten Langvariante für einen Elternteil um zwei Monate gekürzt, das bedeutet 700 Euro weniger“. Das ist für Trendl besonders bitter, da das Kinderbetreuungsgeld seit seiner Einführung vor 14 Jahren nie wertangepasst wurde: „Das bedeutet für die Erstvariante (30 plus 6 Monate) einen enormen Wertverlust von 4.600 Euro pro Kind!“ rechnet er vor und bemängelt: „Das trifft vor allem Mehrkindfamilien“, so Trendl. Benachteiligt werden für ihn auch Alleinerziehende, weil diese keine Möglichkeit haben, den Partnerschaftsbonus in der Höhe von 1.000 Euro zusätzlich in Anspruch zu nehmen.
Fact Box:
Kinderbetreuungsgeld (KBG): Vergleich zwischen alt und neu
Ausgestaltung
Alt: Vier Pauschalvarianten: 30+6 Monate; 20+4 Monate, 15+3 Monate, 12+2 Monate
neu: Kinderbetreuungsgeld-Konto als Pauschalsystem
Max. Bezugsdauer für einen Elternteil:
alt: 12, 15, 20 oder 30 Monate
neu: zwischen 365 und 851 Tagen (12 bis 28 Monate)
Max. Bezugsdauer für beide Elternteile
alt: bis zu 14, 18, 24 oder 36 Monate
neu: zwischen 456 und 1063 Tage (15 bis 35 Monate)
Max. Bezugshöhe für einen Elternteil:
alt: zwischen 12.000 und 13.080 Euro
neu: 12.366 Euro Keine Wertanpassung seit 14 Jahren !
Max. Bezugshöhe für beide Elternteile:
alt: zwischen 14.000 und 15.696 Euro
neu: 15.449 Euro
Neu: Partnerschaftsbonus + Familienzeit
Wenn beide Eltern annähernd gleich lang KBG beziehen, gibt es 500 Euro je Elternteil zusätzlich. Das gilt auch für Bezieher des einkommensabhängigen KBG teilen.
Familienzeit
Väter können – wenn der Arbeitgeber zustimmt – nach der Geburt zwischen 28 und 31 Tage zu Hause bleiben und bekommen dafür 700 Euro.
Einkommensabhängige KBG: Wenn die Eltern etwa € 2.000,-- pro Monat verdienen, steigt das KBG auf diesen Betrag, in Summe auf bis zu 28.000,--.
Rückfragehinweis: