Katholischer Familienverband: Generationengerechtigkeit muss sich im Pensionsrecht verwirklichen!
„Wenn tatsächlich tausende Bank Austria Mitarbeiter in das öffentlichrechtliche Pensionssystem übernommen werden, ohne dafür adäquate Beiträge bezahlt zu haben, Mütter von mehreren Kindern mit Kleinstpensionen abgespeist oder von der Gesellschaft sogar zum Sozialamt geschickt werden, ist das eine große Ungerechtigkeit und schon gar nicht gendergerecht“, kritisiert Trendl. „Hier wird vergessen, wer für das Aufrechterhalten des Systems die Verantwortung wahrnimmt– es sind Familien, deren Entscheidung zur Weitergabe des Lebens sichert das Pensionssystem, ohne deren neuen Beitragszahler das System schon längst am Ende wäre“.
Auch wenn vom Pensionsgipfel nur kleine Änderungen erwartet werden:
„Sowohl der frühere Sozialminister Rudolf Hundsdorfer wie auch Familienministerin Sophie Karmasin haben dem Katholischen Familienverband schriftlich zugesagt, die eigenwillige Interpretation der Pensionsreform 2005 durch den Obersten Gerichtshof zu novelliern:
die Reform 2005 hat Kindererziehungszeiten erstmals auch pensionsbegründend definiert, die Mindestzeit zur Erlangung einer Pension kann seither auch durch Kindererziehungszeiten erreicht werden – dies hat der OGH in einem Erkenntnis in Frage gestellt“, fordert Trendl die Umsetzung der versprochenen Novellierung.
Die katholische Soziallehre gibt klare Richtlinien für eine faire Verteilung: die Verantwortung der einzelnen Person steht im Vordergrund, die Gesellschaft wird durch Solidarität zusammengehalten. Durch die immer noch steigende Staatsverschuldung und die mangelnde Reformbereitschaft gerade im Pensionsrecht wird der nächsten Generation ein Riesenrucksack aufgebürdet, Mittel für Zukunftsthemen wie Familien, Bildung, und Forschung fehlen durch den hohen und steigenden Steueranteil an der Finanzierung der Pensionen.
Die mangele Reformbereitschaft der Sozialpartner gipfelt in den Biennalsprüngen der Kollektivverträge: Weil Gehaltserhöhungen nicht aufgrund von Leistung, sondern von Zeitablauf gewährt werden, werden zwingend ältere Mitarbeiter teurer. Dass trotz anderslautender Aussagen der Sozialpartner es nicht zu einer Verflachung der Lebenseinkunftskurve kommt, in den allermeisten Kollektivverträgen Kindererziehungszeiten nicht ausreichend für diese Gehaltssprünge angerechnet werden, führt zu einer mittelbaren Frauendiskriminierung:
Nach Rückkehr in den Beruf wird die gleiche Tätigkeit wie vom Kollegen ohne Abwesenheit ausgeübt, dieser erhält ein Leben lang durch die höhere Zahl an Biennalsprüngen ein höheres Gehalt und in der Folge eine höhere Pension. Wenn sich die Sozialpartner weiter diesem - auch Pensions -Thema verweigern, muss der Gesetzgeber eingreifen“ schließt Trendl.