WIFO berichtet einseitig
„Leistungen der Familien für die Gesellschaft fehlen in dieser Aufstellung komplett, daher ist sie einseitig und verzerrt das Bild von Familien“,stellt Trendl fest,
Als Beispiel weist Trendl auf die „Pensionsmilliarde“ hin, bei der direkt vom Familienfonds jedes Jahr etwa eine Milliarde an die Pensionsversicherung überwiesen wird, ohne dass Familien davon einen Euro sehen: „Jeder weiß doch, dass Pensionszahlungen immer für die aktuell in Pension befindlichen Menschen gezahlt werden, die heutigen Mütter müssen sich die Pensionen selber finanzieren oder durch ihre eigenen Kinder finanzieren lassen, zynischerweise wird dieser Betrag von manchen auch noch als „Geldleistung“ bezeichnet.“
Vorsorgeuntersuchungen haben sich zur selbstverständlichen Gesundheitsleistung der Krankenkassen entwickelt - wenn es sich um Mütter und deren Babys handelt werden sie zur „Familienförderung“-Trendl dazu: „ Ich erwarte mir vom staatlich geförderten Wirtschaftsforschungsinstitut die Klarstellung, dass es sich bei vielen sogenannten Familienleistungen um ganz normale staatliche Ausgaben handelt, die für vieles andere genauso anfallen, insofern sind die WIFO –Aussagen wirklich verzerrend.“
„Wenn sogar der Verfassungsgerichtshof feststellt, dass die Familienbeihilfe für steuerzahlende Familien KEINE Förderung ist, sondern eine aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes notwendige Steuerrückvergütung – warum findet man darüber kein Wort in der Darstellung des WIFO?“, fragt der Vorsitzende des Katholischen Familienverbandes.
„Die Kosten der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahre haben laut WIFO überdurchschnittlich zugenommen - diese nimmt derzeit etwa jedes 5. Kind in Anspruch, wieso soll dies eine Förderung „für die Familien“ sein ? Der Bau von Kindergärten ist wie bei Straßen, Schulen oder Pflegeheimen eine typische Infrastrukturmaßnahme des Staates. Dass sich genau Familien diese Verpflichtung aufrechnen lassen müssen, ist eine verkehrte Sichtweise,“ argumentiert Trendl.
„Als Familienorganisation sind wir extrem verwundert, dass der bisherige gesellschaftliche Konsens, den Generationenvertrag zwischen den drei großen Gruppen Kinder und Jugendliche, Erwerbsgeneration und Pensionisten ernst zu nehmen, hier offensichtlich verlassen wird. Wer Eltern und Familien ernst nimmt, ermöglicht Wahlfreiheit auch bei der Frage der Art und Dauer der Kinderbetreuung und führt nicht durch Kürzung der Direktzahlungen und Aufrechnung von Infrastrukturmaßnahmen zu einer Politik der Bevormundung“, schließt Trendl.