Katholischer Familienverband: Rechtsanspruch auf Papamonat!
„Der Papamonat ist eine wichtige Maßnahme um die Väterbeteiligung zu steigern, derzeit ist diese Familienzeit allerdings nur für Väter mit einem familienfreundlichen Arbeitgeber möglich“, so Kernthaler-Moser. Im Rahmen dieser „Familienzeit“ können Väter direkt nach der Geburt des Kindes zwischen 28 und 31 Tage durchgehend zu Hause bleiben, dafür gibt es 700 Euro, die über den Familienlastenausgleichsfonds finanziert werden, dem Arbeitgeber fallen dafür keine zusätzlichen Kosten an.
Für Kernthaler-Moser ist der fehlende Rechtsanspruch für Väter ein großes Manko: „Bereits bei der Entwicklung des neuen Kindergeldkontos hat der Katholische Familienverband mehrmals darauf hingewiesen, dass es hier einen Rechtsanspruch für Väter geben muss. Ansonsten ist man auf familienfreundliche Arbeitgeber angewiesen“, so Kernthaler-Moser.
Sie unterstützt daher die Forderungen nach einem Rechtsanspruch auf die Familienzeit: „Wenn wir wirklich die Väterbeteiligung stärken wollen, dann müssen Männer ebenfalls einen Rechtsanspruch auf die erste Zeit mit ihren Kindern haben“, ist sie überzeugt und fordert die beiden Regierungsparteien auf, diese Schwachstelle im neuen Kinderbetreuungsgeldkonto noch in der verbleibenden Legislaturperiode auszumerzen.