Familienbonus: Endlich stärkere Berücksichtigung von Kindern im Steuerrecht
Der Familienverbandspräsident räumt ein, dass es auf die konkrete Ausgestaltung im Gesetzesentwurf, der noch vorgelegt werden muss, ankommt: „Der Katholische Familienverband geht aber davon aus, dass dieser Bonus zwischen beiden Elternteilen gesplittet werden kann.“
Positiv beurteilt er auch die Ankündigung von Finanzminister Hartwig Löger, dass auch Alleinverdiener- Familien und Alleinerzieher-Familien, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, in einer Form von dem Bonus profitieren sollten: „Es ist klar, dass man nicht mehr als zu 100 Prozent entlastet werden kann“, ist sich Trendl aus steuerlicher Sicht bewusst. „Dennoch ist es sehr gut, dass gerade Alleinverdiener/innen und Alleinerzieher/innen auch von dieser steuerlichen Maßnahme profitieren“, so Trendl.
Gestrichen werden im Gegenzug der bisherige Kinderfreibetrag von 440 Euro im Jahr und die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten von 2.300 Euro im Jahr. Dass der Bonus dennoch eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung ist, liegt für den Familienverbandspräsidenten auf der Hand. „Bisher konnten 2.300 Euro für Kinderbetreuungskosten als Freibetrag geltend gemacht werden“, so der Steuerberater über den Status Quo. Diese Maßnahme verminderte aber nicht die Steuerlast, sondern das zu versteuernde Einkommen: „Davon haben Eltern, die Geld für Kinderbetreuung ausgegeben haben, profitiert“, so Trendl. Zudem war diese Absetzmöglichkeit bis zum 10. Lebensjahr des Kindes begrenzt. „Der neue Familienbonus setzt keinen Nachweis von Kinderbetreuungskosten mehr voraus und gilt bis 18 Jahre. Ein Absetzbetrag für Studierende in Höhe von 500 Euro wäre ebenfalls eine Verbesserung und zu begrüßen.
Die Einführung des Familienbonus´ bedeutet für die Familien eine deutliche Entlastung, die Bürokratie wird verringert und die Wahlfreiheit der Eltern gefördert“, ist der Präsident der größten überparteilichen Familienorganisation überzeugt.