Karenzzeiten anzurechnen ist eine Frage der Gerechtigkeit!
„Dass der Gesetzgeber eine Sozialpartner-Materie regelt, ist nichts Außergewöhnliches“, sagt Familienverbandspräsident Alfred Trendl und verweist auf die im letzten Jahr erfolgte Angleichung der Arbeiter- und Angestelltenrechte, nachdem es die Sozialpartner jahrelang nicht geschafft haben, die Arbeiter- und Angestelltenrechte zu vereinheitlichen.
„Biennalsprünge sind keine Leistungsprämien, sondern werden ausschließlich aufgrund der Dauer der Betriebszugehörigkeit in den Kollektivverträgen gewährt“, sagt Trendl. „Eltern, die aufgrund von Kindererziehungszeiten ihre Erwerbsarbeit unterbrechen, erhalten diese Gehaltsvorrückungen oft nicht, obwohl sie nach ihrer Rückkehr wieder den genau gleichen Job wie ihre Kollegen machen und dafür weniger Gehalt bekommen. Diese Nichtanrechnung ist mit ein zentraler Grund, warum die Lohnschere zwischen Männern und Frauen existiert und die Frauenpensionen niedrig sind“, ist der Präsident des Katholischen Familienverbandes überzeugt. Mütter und Väter, die in Elternkarenz gehen, verpassen Gehaltsvorrückungen und verdienen dann ein Leben lang um genau diese Sprünge weniger. Daher fordert der Katholische Familienverband seit mehr als 10 Jahren die volle Anrechnung der Karenzzeiten in allen Kollektivverträgen.
Für Trendl ist die Anrechnung eine Frage der Gerechtigkeit. „Eltern, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder in den ersten Jahren selber zu betreuen, dürfen nicht benachteiligt werden.“ Zudem brächte die Aufwertung der Karenzzeiten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Sicherheit, dass sich um die Kinder zu kümmern, ein wichtiger anerkannter Dienst an der Gesellschaft sei.