Katholischer Familienverband fordert Eizellen- und Spenderregister
Die Prüfung über die Einführung eines zentralen Registers wurde in einem Entschließungsantrag vom 21. Jänner 2015 zeitgleich mit der Verabschiedung des Fortpflanzungsmedizingesetzes versprochen. Gesundheitsministerium und Justizministerium sind dieser Aufforderung 2016 nachgekommen und haben die Einrichtung eines solchen Registers befürwortet. Passiert ist seitdem nichts.
Wirth appelliert daher an Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein die Einführung dieses Spenderregisters vier Jahre nach dem Beschluss des Fortpflanzungsmedizingesetzes endlich zu veranlassen. Die Vizepräsidentin des Katholischen Familienverbandes fordert zudem die Herabsetzung der Altersgrenze von 14 Jahren für auskunftsberechtigte Kinder sowie eine Aufklärungspflicht der Eltern: „Das Recht des Kindes, über seine biologische Herkunft so früh wie möglich aufgeklärt zu werden, steht für uns an oberster Stelle,“ sagt Wirth und betont: „Aus der Adoptionsforschung wissen wir, wie wichtig es für Kinder ist schon früh über ihre genetische Herkunft aufgeklärt zu werden. Dieses Recht sollten auch Kinder, die aus Eizellen- oder Samenspenden entstanden sind, haben. Wirth ist überzeugt, dass durch einen transparenten Umgang mit der genetischen Herkunft viel psychisches Leid verhindert werden könnte und appelliert an die verantwortlichen Politiker/innen: „Es wäre schön, wenn diese Regierung, die schon so viel umgesetzt hat, sich auch dieses Themas annehmen würde.“