Katholischer Familienverband spricht sich gegen Verkürzung der Karenzzeit aus
Mit dieser Maßnahme soll die EU Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern umgesetzt werden, die vorsieht, dass zwei Monate der Karenzzeit für den zweiten Elternteil reserviert werden müssen. „Väterbeteiligung über eine Verschlechterung für Frauen zu fördern halten wir für den falschen Weg. Dies wird ausschließlich von Vertreter/innen der Wirtschaft gewünscht“, so Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes.
Der Familienverband begrüßt die Ausnahmeregelung für Alleinerziehende, fordert aber eine solche auch für Mehrkindfamilien ein. Auch diese benötigen meist einen Elternteil zur Betreuung, ein Wechsel zwischen den Eltern ist oft völlig undenkbar, für diese ist die neue Regelung eine Verschlechterung.
Ebenso fordert der Familienverband die Bundesregierung auf, mit der Umsetzung der EU-Vereinbarkeits-Richtlinie die „Wochengeldfalle“ zu beseitigen: „Es ist völlig unverständlich, dass Mütter zwar ein Arbeitsverbot vor und nach der Geburt haben, aber in dieser Zeit kein Wochengeld beziehen können. Dies ist eines Sozialstaats unwürdig, Sozialpolitiker ALLER Parteien sind aufgerufen, dies umgehend zu ändern“, betont Trendl. Frauen, die sich für eine Kurzvariante beim Kinderbetreuungsgeld entscheiden und ihre Kinder knapp hintereinander bekommen, haben während des Mutterschutzes mit dem zweiten Baby keinen Anspruch auf Wochengeld. „Der Oberste Gerichtshof hat bereits vor über einem Jahr festgestellt, dass diese Regelung EU-widrig ist, die Sanierung des Gesetzes sollte jetzt erfolgen“, fordert Trendl.