Katholischer Familienverband zum Sozialbericht: Mehrkindfamilien besser unterstützen!
Ob eine Kindergrundsicherung, das adäquate Mittel ist, steht und fällt für den Familienverbandspräsidenten mit der Ausgestaltung: „Kindergrundsicherung ist plakativ und hört sich gut an. Wenn aber lediglich die Semantik geändert wird und die unterschiedlichen finanziellen Leistungen des Bundes unter dem Begriff Kindergrundsicherung subsummiert werden, ist damit keinem Kind mehr geholfen.“ Mender empfiehlt auch, bei einer möglichen Zusammenführung verschiedener Leistungen sehr vorsichtig vorzugehen und führt als Beispiel die Familienbeihilfe an: „Wir haben es nach jahrzehntelanger Überzeugungsarbeit endlich geschafft, dass Familienleistungen wie die Familienbeihilfe oder das Kinderbetreuungsgeld jährlich erhöht werden. Diese Errungenschaft dürfen wir mit einer neu eingeführten Kindergrundsicherung nicht wieder aufs Spiel setzen.“
Armutsbekämpfung ist primär Landessache, Familienleistungen werden zum Großteil vom Bund finanziert: „Hier muss wirklich extrem aufgepasst werden, dass es nicht zu einer zwar kurzfristigen Verbesserung kommt, die langfristig aber leicht wieder zu kürzen ist und von der jeweiligen Budgetausgestaltung abhängt“, so Mender. Er fordert daher die Einführung einer Expertengruppe zur Kindergrundsicherung, der auch Vertreter/innen von Familienorganisationen angehören sollen. „Kindergrundsicherung ist nicht nur Sozial- sondern auch Familienpolitik.“
Der Präsident des Katholischen Familienverbandes schlägt zudem eine weitere Maßnahme im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten vor, die schnell und niederschwellig noch in der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt werden könnte:
Um Mehrkindfamilien zu unterstützen, fordert der Katholische Familienverband, den Mehrkindzuschlag automatisch zu gewähren und die Einkommensgrenze dafür anzuheben. „Wenn eine Einkommensgrenze seit 14 Jahren gleich hoch ist, ist es logisch, dass die anspruchsberechtigten Familien jährlich weniger werden“, sagt Peter Mender.
Er erinnert auch an die 60 Euro Sonderzuwendung pro Kind und Monat, die derzeit an Arbeitslosen-, Notstandshilfe- und Sozialhilfebezieher/innen ausbezahlt werden: „Diese Maßnahme ist aufgrund der aktuellen Teuerung eingeführt worden und läuft mit Ende 2024 aus“, erinnert Mender an eine bevorstehende Verschlechterung für armutsgefährdete Familien, die mit Ende des Jahres droht.
Fact Box Mehrkindzuschlag
Der Mehrkindzuschlag beträgt monatlich 23,30 Euro pro Kind; er steht zu, wenn für mindestes drei Kinder Familienbeihilfe bezogen wird und muss über die Arbeitnehmerveranlagung oder die Einkommenssteuererklärung beantragt werden. Das Familieneinkommen darf 55.000 Euro nicht übersteigen und gilt seit dem Jahr 2011.