Katholischer Familienverband: Streit um Bildungskarenz nicht auf dem Rücken der Familien austragen!
„Es kann nicht sein, dass Gelder für Kurse, die das AMS bereits als genehmigt bestätigt hat, jetzt plötzlich zurückgefordert werden, weil das Kursinstitut unrichtige Angaben betreffend eines angebotenen Kurses gemacht hat.“ Für den Präsidenten des Katholischen Familienverbandes muss das Kursinstitut Adressat für die Rückforderung sein und nicht jene Frauen, denen der Kurs vom AMS genehmigt wurde.“ Er macht deutlich: „Wenn eine Familie plötzlich mit einer Rückforderung im fünfstelligen Bereich konfrontiert ist und diese innerhalb von 14 Tagen leisten soll, ist das eine Existenzbedrohung.“
Der Katholische Familienverband appelliert an das AMS, künftig vorab strenger zu prüfen, welche Institute als Partner für eine Bildungskarenz geeignet sind und ob die angebotenen Kurse auch die notwendigen Kriterien für den Bezug von Weiterbildungsgeld erfüllen.