Katholischer Familienverband begrüßt Ausbau der Kinderbetreuung
Der von Familienministerin Susanne Raab gemeinsam mit dem Generaldirektor der Statistik Austria, Tobias Thomas, präsentierte Monitoring-Bericht zur Kinderbetreuung zeigt, dass es im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Steigerung bei den VIF-konformen Plätzen – Plätze, die eine Vollzeitarbeit der Eltern ermöglichen – gibt. 25.600 Kinder mehr als im Vorjahr sind in Betreuungsplätzen, die mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern vereinbar sind. Damit verfügen jetzt 60 Prozent der Kindergartenkinder über einen VIF konformen Platz. Bei den Unter-3-Jährigen stieg die VIF-Betreuungsquote um fünf Prozent und beträgt nun 63 Prozent, bei den 3- bis 6-Jährigen konnte eine Steigerung um acht Prozent auf nunmehr 57,8 Prozent erreicht werden. „Als berufstätige Mutter von vier Kindern weiß ich, wie wichtig es ist, sich auf eine funktionierende Kinderbetreuung verlassen zu können“, sagt Brehm-Cernelic.
Mit einer Besuchsquote von 34,9 Prozent bei Kindern unter drei Jahren und 94,2 Prozent bei den 3- 5-Jährigen erfüllt Österreich das Barcelona Ziel der EU. „Die Zahlen zeigen, dass Familie und Vereinbarkeit ernst genommen wird und die Kindergartenmilliarde gut investiert ist“, so Brehm-Cernelic.
Die Vizepräsidentin warnt aber davor, das Thema Kinderbetreuung primär unter einem arbeitsmarktpolitischen Aspekt zu sehen: „Bei der Kinderbetreuung muss immer das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen. Externe Betreuung darf nicht auf Faktoren wie die Vollzeiterwerbstätigkeit der Eltern reduziert werden.“ Brehm-Cernelic verweist auf die 2021 vom Familienverband veröffentlichte Teilzeitstudie (www.familie.at/teilzeit), wonach 73 Prozent der befragten Eltern angaben, gewollt Teilzeit zu arbeiten, weil sie auch Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen. „Wenn es um Qualität in der Kinderbetreuung geht, muss auch der Betreuungsschlüssel eine Rolle spielen“, so ihre Forderung.
Besonders positiv ist für den Familienverband, dass sich im Kinderbetreuungsmonitor 2023/2024 auch die Betreuung durch Tageseltern wiederfindet: „Familienergänzende Betreuungsformen sind gerade für Eltern von Kindern unter drei Jahren eine beliebte Betreuungsalternative“, weiß die Vizepräsidentin.
Fact Box: VIF Anforderungen
Ein Betreuungsplatz, der mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, muss:
mindestens 45 Stunden pro Woche (Montag bis Freitag) geöffnet haben
ein Mittagessen anbieten
darf maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen
muss an vier Tagen die Woche mindestens 9,5 Stunden/Tag geöffnet sein