Familienpolitische Resolution 2016
Salzburg, 10. 10. 2016. Anlässlich seiner Jahreshauptversammlung am 7. Oktober 2016 verabschiedet der Katholische Familienverband der Erzdiözese Salzburg eine familienpolitische Resolution und stellt darin mehrere Forderungen auf.
„Von der Informationsoffensive zur Elternteilzeit bis zur Kürzung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds spannt sich der Themenbogen“, erläutert Dr. Marie-Luise Zuzan, die Vorsitzende des Salzburger Familienverbandes. „Unsere familienpolitischen Forderungen stehen keineswegs isoliert da. Sie gründen auf den Interessen unserer 3.300 Mitgliedsfamilien“, betont Zuzan.
Im Auftrag der Jahreshauptversammlung und in Vertretung seiner Mitglieder verabschiedet der Katholische Familienverband Salzburg daher folgende
Familienpolitische Resolution
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Familien brauchen Zeit, Geld und Infrastruktur. Diese drei Säulen tragen die österreichische Familienpolitik. Der Ausbau einer dieser drei Säulen darf aber nicht zu Lasten einer anderen gehen. Zum Beispiel: Ausbau der Betreuungsplätze zu Lasten der stetigen Wertsicherung der Familienbeihilfe.
Der arbeitsfreie Sonntag ist der Inbegriff für gemeinsame Familienzeit. Er muss erhalten bleiben, um den Sonntag - dieses „Geschenk des Himmels“ - als Familientag nutzen zu können. -
Teilzeitarbeit ermöglichen! - Das europaweit vorbildliche österreichische Recht auf Elternteilzeit ermöglicht Eltern – unter bestimmten Voraussetzungen – bis zum 4. bzw. bis zum 7. Geburtstag des Kindes Teilzeit zu arbeiten. Viele Frauen wünschen bzw. entscheiden sich aus familiären Gründen eine Zeit lang bewusst für Teilzeitarbeit. Wir fordern daher eine Informationsoffensive zur Elternteilzeit. Nur das Wissen darüber führt zur Inanspruchnahme der Elternteilzeit.
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Karenzzeiten für die Biennalsprünge anrechnen! Eltern, die aufgrund von Kindererziehungszeiten ihre Erwerbsarbeit unterbrechen, fallen während dieser Zeit um die Biennalsprünge um und verdienen damit ein Leben lang weniger als Dienstnehmer/innen, die ihre Erwerbsarbeit nicht unterbrechen.
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Familien brauchen Wahlfreiheit! - Das gilt für die Kinderbetreuung vor Beginn der Schulpflicht ebenso wie für die Nachmittagsbetreuung in der Schule. Eltern sollen selbst entscheiden dürfen, ab wann und wie lange sie – jenseits von Schul- und Kindergartenpflicht - ihre Kinder in außerhäusliche Betreuung geben.
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Kinder kosten Geld! - Es gibt derzeit keine aktuelle Studie darüber, was Kinder „kosten“, da die bislang letzte Kinderkostenstudie bereits vor 13 Jahren verfasst wurde. Valide Zahlen wären aber für familienpolitische Entscheidungen dringend notwendig.
Um für einen gerechten Familienlastenausgleich zu sorgen, sind jedenfalls folgende Punkte umzusetzen:
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Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld sind laufend zu valorisieren. Die Familienbeihilfe ergänzt die im Einkommenssteuer-Recht vorzusehende Kinderermäßigung (wie im FLAG von 1967 vorgesehen). Die Höhe der Familienbeihilfe hat zumindest dem im Mindestsicherungsgesetz festgelegten Existenzminimum für Kinder von derzeit 175 Euro zu entsprechen.
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Ein steuerfreies Existenzminimum für alle Familienmitglieder ist zu gewährleisten: „Kinder sind nicht ausschließlich Privatsache, es besteht zur Sicherung des Generationenvertrages auch ein öffentliches Interesse an ihnen“, bestätigte der Verfassungsgerichtshof in seinen Erkenntnissen von 1991 und 1997. Daher darf die Besteuerung des Familieneinkommens erst einsetzen, wenn ein steuerfreies Existenzminimum für jedes Familienmitglied gesichert ist.
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Die von der Regierung beschlossene Kürzung der Arbeitgeberbeiträge zum FLAF um rund eine Milliarde Euro (Arbeitsmarktgipfel vom 30.Okt.2015) ist durch Beiträge aus dem Budget vollständig auszugleichen.
Salzburg, 10. Oktober 2016