Zum Internationalen Tag des Lebens am 1. Juni
PRESSEAUSSENDUNG
Umfassender Schutz des menschlichen Lebens
Zum Internationalen Tag des Lebens am 1. Juni 2021
„Christen sind Freunde des Lebens, des geborenen und des ungeborenen, des entfalteten und des nicht entfalteten, des irdischen und des ewigen Lebens!“ formulierte unser früherer Diözesanbischof Egon Kapellari für die Mitteleuropäische Bischofskonferenz in Mariazell treffend.
Leben schützen und entfalten
Dieses Leitmotiv der Schlusskundgebung vom Mitteleuropäischen Katholikentag
2003/2004 ist ein wesentlicher Faktor unserer politischen Arbeit im Katholischen Familienverband.
Eine lebensfreundliche Politik muß Rahmenbedingungen schaffen, die das „Ja zum Leben“ erleichtern – eine dringende Notwendigkeit angesichts der demographischen Entwicklung in Europa! Dazu gehört jedenfalls die Wahlfreiheit bei der Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit innerhalb der Familie. Der Staat soll am Anfang des Lebens für die ersten drei Lebensjahre Betreuungsgeld und am Ende des Lebens Pflegegeld bereitstellen,(als Abgeltung der jedenfalls notwendigen Betreuungsarbeit und der gleichwertigen Möglichkeit, die Betreuungsarbeit als Familie selbst zu leisten oder teilweise von außerfamilialen Diensten zuzukaufen). Selbstverständlich sollte es für das Kinderbetreuungsgeld ebenso wie beim Pflegegeld keine Zuverdienstgrenze geben. Als Abgeltung des Einkommensentfalls wegen Reduktion oder Unterbrechung von Erwerbsarbeit sollte aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung ein einkommensabhängiges Karenzgeld ausbezahlt werden – je nach Bezugsdauer und bisheriger Einkommenshöhe gestaffelt. Karenzierungsmöglichkeiten sollen ausgeweitet werden – Familienkarenz („Family Leave“) wird auf Europäischer Ebene derzeit intensiv diskutiert.
Bedenkzeit bei lebenswichtigen Entscheidungen gefordert
Abtreibungen sind in Österreich unter den bekannten Voraussetzungen straffrei. Die Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe empfiehlt zwar den Kontakt mit einer Beratungsstelle, gesetzlich gibt es aber in Österreich – anders als in allen anderen EU-Ländern, wo eine Fristenregelung gilt – noch immer keine verpflichtende Bedenkzeit zwischen Feststellung der Schwangerschaft durch den Arzt und Beendigung des jungen Lebens.
Absurderweise ist im österreichischen Ärztegesetz wohl eine 14-tägige Bedenkzeit vor Schönheitsoperationen verpflichtend festgeschrieben, bei der Entscheidung über das Leben eines Kindes fehlt dieser Passus!
Eine wenigstens dreitägige Bedenkzeit (wie in Deutschland) ist auch für Österreich dringend geboten und im Gesetz festzuschreiben!
„Ja zum Leben“
Eine freie Entscheidung für das Leben soll durch flankierende Maßnahmen
erleichtert werden und so das JA zum Leben in allen Dimensionen besser gelingen.
Am Ende des Lebens soll durch liebevolle Begleitung, Zeit und Zuwendung und
durch bestmögliche Unterstützung der Lebenswille gestärkt werden. Infolge des
Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes zum assistierten Suizid besteht
politischer Handlungsbedarf. Dieser sollte ebenso wie der Schwangerschafts-abbruch weiterhin im Strafgesetz nur dann straffrei sein, wenn flankierende Maßnahmen eingehalten werden.
Wesentlich erscheint uns auch hier – wie beim nochungeborenen Menschen - eine Bedenkzeit verpflichtend festzulegen, um auch in dieser allerletzten Lebensphase den umfassenden Schutz des menschlichen Lebens
gewährleisten zu können.
Graz, am 26. Mai 2021
Rückfragehinweis:
Sissi Potzinger
Vorsitzende des KFV Stmk
0664/3942364
potzinger.family@aon.at
Eveline Kölbl
Geschäftsführerin des KFV Stmk
0316/8041-398
info-stmk@familie.at