Über die Ein- und Ausgaben in einer Zweigstelle ist eine einfache Ein- und Ausgabenliste zu führen, so dass diese auf Anfrage vorgelegt werden kann.
Eine Rechnungsprüfung ist nicht notwendig.
Erst wenn für Aktivitäten oder Vorhaben in einem Kalenderjahr mehr als 2.000 Euro ausgegeben werden, sollte man laut Rat des Steuerberaters die Finanzgebarung dieses Vorhabens von mindestens zwei Personen des Vertrauens prüfen und bestätigen lassen. Das können gerne auchandere Mitarbeiter:innen sein.
Möglichkeiten der Geldverwaltung
Separate Geldtasche
Bei einem kleinen Zweigstellenbudget kann das Geld ganz einfach in einer getrennten Geldtasche verwaltet weden.
Eröffnung eines Sparkontos oder eines Kontos
In beiden Fällen benötigt man einen Vereinsregisterauszug und eine Bestätigung, dass die angegebenen Mitarbeiter:innen berechitgt sind, ein Konto zu eröffnen und dafür auch zeichnugnsberechtigt sind.
Beides schicken wir euch zu. Der Rechtsträger des Kontos ist der Katholische Familienverband Tirol, deshalb benötigt es die Unterschriften von unserem Vorsitzenden, Kassier oder Geschäftsführer.
Im Regelfall setzt sich dann die Bank mit uns in Verbindung.
Sparkonto
Ein Sparkonto funktioniert wie ein Sparbuch und hat den Vorteil, dass keine Kontogebühren anfallen. Es kann allerdings nur Geld abgehoben und eingezahlt werden. Ein digitaler Zugriff mit Überweisung ist nicht möglich. Sollte sich die Zweigstlle aufösen fällt eine Schließungsgebühr von.
Konto
Beim Konto fällt eine Kontogebühr an, die von Bankstelle zu Bankstelle verschieden. Meistens kann auch aus mehreren Konotpaketen gewählt werden, vielleciht kann man für den Verein eine geringere Gebhr aushandeln.
Ein Konto ist dann praktisch, wenn in einer Zweigstelle relativ viele Geldbewegungen sind und diese auch online getätig werden sollen.