Haftpflichtversicherung bei Veranstaltungen
Alle Tätigkeiten im Rahmen des Katholischen Familienverbandes Tirol sind über eine Haftpflichtversicherung versichert, abgedeckt sind Sach- und Personenschäden.
Beispiele: Ein Kind verletzt sich beim Kinderturnen oder Spielenachmittag, beim Adventkranzbinden fällt eine brennende Kerze um und löst einen Brand aus, beim Kochabend verletzt sich jemand mit heißem Öl. Vorausgesetzt wird natürlich, dass keine Fahrlässigkeit vorliegt. Selbstverständlich wird der jeweilige Einzelfall geprüft und dann entschieden.
Wenn Sie eine Veranstaltung in der Zweigstelle durchführen möchten, bei der nicht klar ist, was genau über die Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, melden Sie sich bitte bei uns im Büro.
Nicht abgesichert sind Vermögensschäden, z. B. wenn eine Veranstaltung abgesagt werden muss und Stornokosten entstehen.
Datenschutz/Finanzen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere die Kassieriinnen und Kassiere sowie Zweigstellenleiterinnen und Zweigstellenleiter erhalten zum Zweck der Weitergabe von Informationen und für das Einheben der Mitgliedsbeiträge die Namen der Mitglieder vor Ort.
Sie sind verpflichtet, mit diesen Daten in entsprechend vertraulicher Weise umzugehen und nicht an Dritte weiterzugeben (auch nicht bei Kooperationsveranstaltungen).
Über die Ein- und Ausgaben in einer Zweigstelle ist eine einfache Ein- und Ausgabenliste zu führen, so dass diese auf Anfrage vorgelegt werden kann. Eine Rechnungsprüfung ist nicht unbedingt notwendig. Erst wenn für Aktivitäten oder Vorhaben in einem Kalenderjahr mehr als 2.000 Euro ausgegeben werden, sollte man laut Rat des Steuerberaters die Finanzgebarung dieses Vorhabens von mindestens zwei Personen des Vertrauens (beispielsweise andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) prüfen und bestätigen lassen.