Forderung: Wahlfreiheit bei schulischer Nachmittagsbetreuung
Seit einigen Jahren wird das Angebot an verschränkten Ganztagesvolksschulen* massiv ausgebaut. Damit einhergehend ist jedoch ein vermehrtes „Aushungern“ der halbtägig geführten Schulen zu beobachten: Ressourcen für Förderunterricht sowie unverbindliche Übungen werden gekürzt und es fehlt an Unterstützungspersonal.
Hinzu kommt, dass Eltern für die Nachmittagsbetreuung einer halbtägig geführten Schule nach wie vor Beiträge leisten müssen, während verschränkte Ganztagesvolksschulen nun nach und nach kostenfrei werden.
Eltern sind die primäre Erziehungs- und Entscheidungsinstanz ihrer Kinder. Sie wissen am besten, welche Schulform für ihre Kinder geeignet ist und in ihren Familienalltag passt. Die Bevorzugung eines Schultyps von Seiten der Politik bedeutet für Eltern einen massiven Eingriff in ihr Familienleben, da Wahlfreiheit bei der bevorzugten Schulform nun nicht mehr gegeben ist.
Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Familien fordern wir daher:
Finanzielle Gleichbehandlung aller Formen der Nachmittags- und Freizeitbetreuung für Eltern. Familien dürfen aufgrund der Schulwahl nicht finanziell benachteiligt werden!
Jede Schule muss mit denselben Ressourcen (Unterstützungspersonal, Stunden für Förderungen und unverbindlichen Übungen, Lehrmittel, etc) ausgestattet werden. Für „Brennpunktschulen“ soll es zusätzliche Ressourcen geben, unabhängig davon, ob sie halb- oder ganztägig geführt werden.
Flächendeckend muss es einen ausgewogenen Mix aus halb- und ganztägig geführten Schulen geben. Die Wahl der Schulform darf nicht vom Wohnort abhängen. Dies betrifft in erster Linie Stadtausbaugebiete, wo nur noch eine verschränkte Schulform angeboten und Eltern so die Wahlfreiheit genommen wird.
bei Umwidmungen bestehender Schulstandorte von einer halb- auf eine ganztägig geführte Schulform müssen Eltern im Sinne ihres gesetzlichen Mitspracherechts eingebunden und ihre Entscheidung berücksichtigt werden.
* Verschränkte Schulformen bieten einen ganztägigen Unterricht mit Anwesenheitspflicht bis 15:30 an. Während des Schultages wechseln Unterrichts- und Freizeiteinheiten ab. Im Gegensatz dazu stehen halbtägig geführte Volksschulen, in denen der Unterricht geblockt bis 13:00 stattfindet und im Anschluss daran eine Nachmittagsbetreuung angeboten wird. Eltern wird es so ermöglicht, die Abholzeiten der Kinder individuell zu gestalten und so ihrem Familienleben anzupassen.